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Die Verbreitung von Zeitarbeitsverträgen im öffentlichen Dienst

Abstract

Befristete Arbeitsverhältnisse waren schon öfter Gegenstand arbeitsrechtlicher Abhandlungen. Nicht untersucht wurde jedoch bisher die Verbreitung dieser Verträge. In dem vorliegenden Beitrag soll deshalb ein Bereich näher behandelt werden, in dem vergleichsweise genaue Zahlen über die Verbreitung vorhanden sind und in dem diese Vertragsgestaltung bekanntermaßen häufig auftaucht: der öffentliche Dienst. Die Datenbasis bilden die jährlich veröffentlichten Personalstatistiken des öffentlichen Dienstes, wobei allerdings eine gewichtige Grauzone von sog. Honorarverträgen, Privatdienstverträgen o.ä. nicht mit erfaßt wird. Es zeigt sich, daß Zeitarbeitsverträge im öffentlichen Dienst in den letzten Jahren - vor allem ab 1976 - global gesehen stark zugenommen haben und zwar nicht nur die absolute Zahl, sondern auch ihr Anteil an der Gesamtheit der Arbeitnehmer. Von allen Beschäftigungsbereichen im unmittelbaren öffentlichen Dienst setzen - 1979 - die Bundesländer das Mittel des Zeitvertrags am stärksten ein (14,7 %), gefolgt von der Bundespost (11,8 %). Angestellte sind überproportional von Zeitverträgen betroffen (10,3 %), Arbeiter nur ungefähr halb so oft (5,3 %); Teilzeitbeschäftigte sind es im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten um das Zwei- bis Vierfache. Überdurchschnittlich hoch ist der Anteil von Arbeitnehmern mit Zeitverträgen bei den Schulen (jeder vierte Arbeitnehmer auf Zeit ist im Schulbereich tätig) und bei den Hochschulen (zwei Drittel bis über drei Viertel der wissenschaftlich tätigen Angestellten), aber auch im Bereich der Forschungseinrichtungen - soweit sie von den Personalstatistiken des öffentlichen Dienstes erfaßt werden - (ca. 12 %) und nicht zuletzt bei der Bundesanstalt für Arbeit, die ebenfalls 1979 insgesamt 11,7 % ihrer Arbeitnehmer auf der Basis von Zeitverträgen beschäftigte. (IAB2)Zeitarbeit, Arbeitsvertrag, öffentlicher Dienst, Bundesrepublik Deutschland

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