research

Die Bedeutung der arbeitsmarktpolitischen Wirkungsforschung für die Rechtsfindung. Einige Überlegungen zum Schwerpunktheft 3/1981 der "Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung"

Abstract

"Die arbeitsmarktpolitische Wirkungsforschung hat erhebliche Bedeutung auch für die Rechtsfindung. Daß diese Bedeutung noch nicht hinreichend erschlossen ist, liegt sowohl an der unzureichenden Ausrichtung auf Fragen der Rechtsfindung als auch daran, daß auf seiten der Rechtswissenschaft noch zu wenig das Bewußtsein für die Bedeutung der Wirkungsforschung Fuß gefaßt hat, und keine Anliegen formuliert und an die Sozialwissenschaftler herangetragen wurden. Dieser Aufsatz will zeigen, wo hierfür Ansatzpunkte gegeben sind. Ausgehend von der notwendigen Abstimmung auf die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Ziele eines Gesetzes (hier beispielhaft das AFG) und unter Hinweis auf die richtige Einordnung von Nebenwirkungen werden an zwei Beispielen Auswirkungen von Wirkungsforschung erläutert. a) Es wird gezeigt, daß die Erkenntnisse über schichtbedingte Bildungs- und Eingliederungshemmnisse jugendlicher Arbeits loser Auswirkungen haben auf die Anforderung an die Eignung von Bildungsmaßnahmen (§34AFG), die Eignung des Antragstel lers für eine Bildungsmaßnahme (§36Ziff.2,2.Halbsatz AFG) und die Begründetheit von Sanktionen für den Nichtantritt oder den Abbruch von Bildungsmaßnahmen (§§119ABS!§ Ziff.3 und 4/44 Abs.6 AFG). b) Für den Bereich der Rentenversicherung wird gezeigt, daß die Wirkungsforschung die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts über die Verweisbarkeit auf Teilzeitarbeitsplätze bestätigt, den Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" plastischer werden läßt und in seinen Voraussetzungen und Folgen verdeutlicht, und so allgemein dazu beiträgt, die Wechselbeziehungen zwischen Arbeitsförderung, Rehabilitation und Rente hervorzuheben und es der Rechtsprechung erleichtert, zu sachgerechten Er gebnissen zu kommen."Wirkungsforschung, Arbeitsmarktpolitik, Rechtsprechung

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