Das Recht, nicht in Armut leben zu müssen, und die Unterscheidung zwischen vollkommenen und unvollkommenen Pflichten

Abstract

Auf breiter Basis wird bestritten, dass Menschen vorinstitutionelle sozioökonomische Rechte wie etwa das Recht, nicht in Armut leben zu müssen haben können. Vertreter dieser negativen These bestreiten meist nicht, dass moralische Akteure gleichwohl Pflichten haben wie die, Menschen zu helfen, nicht in Armut leben zu müssen. Bei diesen Pflichten soll es sich aber um unvollkommene Pflichten handeln, denen anders als vollkommenen Pflichten gerade keine Rechte anderer korrelieren. Der Aufsatz zeigt, dass die in dieser Debatte vorgebrachten Versionen der Unterscheidung zwischen vollkommenen Pflichten, denen Rechte korrelieren und unvollkommenen Pflichten, denen keine Rechte korrelieren auf höchst problematischen impliziten Voraussetzungen über den Begriff und die Rolle von Rechten im praktischen Denken beruhen. In einem abschliessenden Teil wird darüber hinaus skizziert, wie ein plausibler Rechtsbegriff institutionelle und nicht-institutionelle Ansätze zur Bewältigung globaler Armut auf ein einheitliches begriffliches Fundament zu stellen erlaubt

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