thesis

Regressansprüche in Orthopädie und Traumatologie - Warum klagen unsere Patienten? - retrospektive Datenanalyse der Voten der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der BLÄK 1999 bis 2004

Abstract

Über die letzten Jahre sind die Zahlen der eingegangenen Anträge zur Überprüfung auf ärztliche Fehlbehandlung an die jeweiligen Gutachter- und Schlichtungsstellen landes- und bundesweit stetig gestiegen. Es erfordert also eine Analyse der Beweggründe, die einen Patienten dazu veranlassen, einen Behandlungsmisserfolg als Behandlungsfehler zu werten (vermeintlich oder gerechtfertigt) und dementsprechend ein gutachterliches Verfahren gegen seinen behandelnden Arzt einzuleiten. Im Sinne eines Beitrags zur Qualitätssicherung, zum Risikomanagement und zur Fehlerprophylaxe wurden 273 orthopädisch-traumatologische Gutachterfälle der Bayerischen Landesärztekammer im Zeitraum von 1999 bis 2004 ausgewertet. Im Speziellen wurde dabei der Blick auf eingereichte Antrage nach endoprothetischer Versorgung der Hüfte und des Knies und nach arthroskopischen Eingriffen am Kniegelenk gerichtet. Ergebnis: Es ließ sich aus dem Datenpool eine Fehlerquote von 28,1% eruieren, welche im Vergleich zu der Gesamtfehlerquote (die alle medizinischen Fachgebiete umfasst) der Gutachterstelle der BLÄK (ca. 30%) etwas darunter liegt, und welche den bundesweiten Fehlerquotendurchschnitt (ca. 33%) etwas unterschreitet. Im speziellen Bereich lag die Fehlerquote im Bereich Hüftendoprothetik und Kniearthroskopie um fast 10% niedriger als die im Datenpool eruierte globale Fehlerquote von 28,1%. Lediglich die Fehlerquote im Bereich Knieendoprothetik (bei einer relativ kleinen Fallzahl: n=23) war um 5% höher. Bezüglich aller vorliegenden Voten war die Kniearthroskopie mit 28,2% die am häufigsten beanstandete ärztliche Maßnahme, gefolgt von der Hüftendoprothetik mit 24,9%. In gleicher Reihenfolge waren zuletzt genannte auch unter den operativen Eingriffen die am häufigsten beanstandeten Interventionen. Anhand der �Kniearthroskopie-Fälle� könnte man festhalten, dass jüngere Patienten wesentlich kritischer gegenüber dem postoperativen Ergebnis eingestellt sind. Jeder zweite Antragsteller reichte seinen Antrag mit Hilfe eines Juristen bei der Gutachterstelle ein. Die Wahrscheinlichkeit, durch einen Anwalt, eher einen positiven Verfahrensausgang zu erwirken, lag um 10,6% höher als ohne Rechtsbeistand. Jeder vierte Antragsteller (25,6%) sah sich nicht richtig über den durchgeführten Eingriff aufgeklärt. Von diesen Fällen aber war nur jede zehnte Aufklärung tatsächlich fehlerbehaftet � soweit vom Gutachter beurteilt. Lediglich in einem einzigen Fall war das Aufklärungsgespräch (wiedergegeben durch das Aufklärungsformular) inhaltlich eindeutig mangelhaft. Wurden spezielle Angaben über eine falsche oder fehlerhafte Aufklärung von Patientenseite angeführt, so zeigte sich, dass mehr als jede dritte Angabe eine mangelhafte Risikoaufklärung beinhaltete. Bezüglich der Klagen gegen die einzelnen Versorgungsstufen und die zusätzlich eingeführten Kategorien konnte herausgefunden werden, dass die am häufigsten beklagten Versorgungsstufen auch prozentual gesehen am häufigsten die Fehlbehandlungen produzierten. Zudem konnte für die Versorgungstufen 2 bis 4 herausgearbeitet werden, dass sowohl die Behandlungsfehlervorwürfe als auch die tatsächlich festgestellten Behandlungsfehler je höherer Versorgungsstufe abnehmen. Es wurde weiter herausgearbeitet, dass knapp zwei Drittel (64,5%) der 273 Fehlervorwürfe gegen stationäre Behandlungen gingen, und dass mit gut einem Drittel (35,2%) aller Fehlervorwürfe die Niedergelassenen konfrontiert waren. Innerhalb des Behandlungsablaufs wurde im Gesamten die primäre Therapie am häufigsten beklagt (67,4%) und auch annähernd relativ gleich vom Gutachter fehlerhaft eingestuft (59,2%). Von den operativen Eingriffen scheint die größte Fehlerquelle die direkte Operation zu sein. Fast jeder zweite Fehler (44,7%) lag an einer nicht �lege artis� durchgeführten Operation, jeder dritte Fehler (36,8%) passierte während der Behandlungsphase nach der eigentlichen Operation. Fehlervorwürfe nach Behandlungen degenerativer Erkrankungen waren häufiger (56,8%) als Fehlervorwürfe nach Behandlungen von Traumata (34,8%). Für die Fälle mit Fehlerbejahung fand man annähernd gleiche Ergebnisse. Das Ein- bzw. Auftreten behandlungsimmanenter und daher aufklärungspflichtiger Komplikationen wurde � eine korrekte Aufklärung vorausgesetzt - im Fall der Hüftendoprothetik in 86,2% und im Fall der Knieendoprothetik in 43,5% von den Antragsstellern als mögliche Fehlerquelle eingeschätzt. Am häufigsten (Hüftendoprothetik: 31,0%; Knieendoprothetik: 25,0%) gaben die Patienten in ihrem Antragsbegehren die Komplikation der Nervernschädigung/Nervenläsion als vermeidbar an

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