research

Die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes im deutschen Apothekenwesen vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen im Vereinigten Königreich und in Norwegen

Abstract

Der Europäische Gerichtshof wird in absehbarer Zeit darüber urteilen, ob das im deutschen Apothekengesetz festgeschriebene Fremdbesitzverbot einen Eingriff in die Niederlassungsfreiheit darstellt bzw. die Freiheit des Kapitalverkehrs beeinträchtigt. Nach europäischem Recht genießen Kapitalgesellschaften Niederlassungsfreiheit in der gesamten Europäischen Union. Für die Einschränkung dieser Freiheit bedarf es nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs zwingender Gründe des Allgemeininteresses. In der Rechtfertigung steht dabei das ebenso in Deutschland geltende Mehrbesitzverbot in engem Zusammenhang mit dem Fremdbesitzverbot. Die Kernaussage dieses Beitrags ist, dass sich das Mehr- und Fremdbesitzverbot in Deutschland aufgrund solcher zwingender Gründe des Allgemeininteresses vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen nicht rechtfertigen lässt. Im Vereinigten Königreich ist ein Fremd- und Mehrbesitzverbot auf dem Apothekenmarkt unbekannt. In Norwegen wurden Mehr- und Fremdbesitzverbot im Jahr 2001 aufgehoben. In beiden Ländern ist sowohl vertikale Integration zwischen Groß- und Einzelhandel als auch horizontale Integration (Kettenbildung) möglich. Negative Effekte dieser Liberalisierung müssten in beiden Ländern gut beobachtbar sein. In beiden Ländern unterscheidet sich die Eigentümerstruktur des Arzneimitteleinzelhandels deutlich von Deutschland. In beiden Ländern haben Apothekenketten mit mehr als zehn Apotheken einen Marktanteil von deutlich über 50 Prozent. Ein Einfluss der Eigentümerstruktur auf das angebotene Arzneimittelportfolio ist jedoch nicht feststellbar. Im Vereinigten Königreich bewegt sich die Versorgungsdichte mit Apotheken etwa auf einem Niveau mit Deutschland. Von Versorgungsdefiziten kann auch in ländlichen und sozial schwachen Regionen nicht die Rede sein, die Erreichbarkeit von Apotheken ist gut. In Norwegen hat sich die Versorgungsdichte und die Beschaffbarkeit von Arzneimitteln nach der Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes sogar deutlich verbessert - auch in ländlichen Regionen. ... --

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