Im Projektantrag gab das Konsortium folgende Ziele an: "Die auf Grundlage des Capability-Ansatzes entworfene Konzeption nachhaltiger Entwicklung hat durch die Bezugnahme auf die bedürfnisorientierten Ziele der Brundtland-Definition Integrationskraft und verbindet explizit intragenerationale mit intergenerationaler Gerechtigkeit. Diese Konzeption wird zu einem Indikatorenset nachhaltiger menschlicher Entwicklung operationalisiert, einer quantitativen Analyse unterzogen, empirisch in verschiedenen Governance-Feldern und -Ebenen angewendet und auf ihre verallgemeinerte Verwendbarkeit in Entscheidungsprozessen geprüft und dementsprechend modifiziert." Während der Projektlaufzeit, auch motiviert durch das Gutachtervotum, wurden die wissenschaftsbezogenen Ziele gestärkt und die politikbezogenen Ziele abgeschwächt