Im Rahmen des Forschungsprojektes wurde untersucht, wie die Erhaltung von Arbeitskraft und Arbeitsfähigkeit und deren Förderung unter Nutzung der Flexibilitäten und Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeit unter Ausschöpfung aller Mittel der Prävention und Rehabilitation über eine gemeinsame Arbeitssystematik geschaffen werden kann. Der Bericht gibt eine Bestandsaufnahme der Integrationschancen behinderter und von Behinderung bedrohter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Basis der geltenden sozial- und arbeitsrechtlichen Vorgaben und Erfahrungen wieder. Weiterhin wird die differenzierte Einschätzung der Frage beantwortet, welche Assessment- und Case-Managementkonzepte den Effizienzerwartungen und den Vorhaben zur Teilhabe des SGB IX am besten entsprechen. Arbeitnehmer können ihre Leistungsfähigkeit dann voll entfalten, wenn die Anforderungen des Arbeitsplatzes und die persönlichen Fähigkeiten gut zueinander passen. Dieser Grundsatz gilt insbesondere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Behinderung. Als Ursache für eine vermeintliche 'eingeschränkte Leistungsfähigkeit' behinderter Menschen wird in der Regel die gesundheitliche Beeinträchtigung wahrgenommen. Eine genaue Analyse der Arbeitssituation zeigte jedoch in vielen Fällen, dass die mangelnde Übereinstimmung von persönlichen Fähigkeiten und Arbeitsplatzanforderungen der wirkliche Grund für die Leistungseinschränkungen waren. Die betriebliche Praxis zeigt, wie notwendig ein interdisziplinärer und ganzheitlicher Beratungsansatz ist, der Unternehmen gezielt darin unterstützt, das Potential von Mitarbeitern mit gesundheitlichen Einschränkungen systematischer als bisher zu nutzen. (IAB