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Zur aktuellen Folterdebatte in Deutschland: ein Beitrag des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Abstract

Mit dem Papier reagierte das Institut auf die Diskussion über die Zulässigkeit von Folter in Ausnahmefällen. Follmar, Heinz und Schulz stellen u. A. dar, dass sich das Folterverbot aus den völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie dem deutschen Recht ergibt und dass die Debatte um eine Straffreiheit einzelner Beamtinnen und Beamter nicht zu einer Relativierung des Verbots führen darf

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