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Übertriebener Datenschutz behindert Historische Forschung

Abstract

Mit seinem Urteil vom 30. Januar 1985 hat das Landgericht Frankenthal festgestellt, daß eine Datenübermittlung aus Personenstandbüchern durch Einsichtnahme von Universitätsprofessoren, die an diesen Daten aus wissenschaftlichen Gründen interessiert sind, rechtswidrig ist. Die sich aus diesem Urteil für die sozialhistorische Forschung ergebenden praktischen Probleme zeigen bereits erste Auswirkungen. Erfolgt die Auslegung der Gesetze weiterhin so eng wie bisher, wird nach Meinung des Autors nicht nur das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit erheblich verletzt, sondern verliert die deutsche historische Sozialforschung mangels empirisch belegbarer Daten auch den Anschluß an die internationale Diskussion

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