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Das neue russische Dumawahlgesetz

Abstract

Am 24. Juni 1999 trat ein neues Gesetz für die Wahl zur russischen Staatsduma am 19. Dezember 1999 in Kraft. Dieses umfangreiche Wahlgesetz enthält eine Reihe neuer wichtiger Regelungen: die Verdopplung der vorherigen Registrierungsfrist der Wählervereinigungen (Parteien, politische Bewegungen, Blöcke), die an der Wahl teilnehmen wollen, auf ein Jahr vor dem Wahltag, Offenlegung der Vorstrafen von Kandidaten, Einführung der Alternative, daß für die Registrierung eines Kandidaten oder einer Wählervereinigung statt einer Unterschriftenliste eine Wahlsicherheitssumme hinterlegt werden kann, ausführliche Fixierung der Rechte der ausländischer Wahlbeobachter, Offenlegung der Vermögensverhältnisse der Kandidaten, bei der Listenwahl Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde bei bestimmten Wahlausgängen. (BIOst-Dok

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