Im Rahmen der aktuellen europäischen Diskussion um eine Vereinheitlichung oder Harmonisierung des Vertragsrechts der Mitgliedstaaten wird ein Kompromissvorschlag zwischen den extremen Standpunkten der uneingeschränkten Befürworter einerseits und der Gegner einer solchen Vereinheitlichung andererseits vorgelegt: Zumindest zunächst sollten Vereinheitlichung oder Harmonisierung beschränkt werden auf grenzüberschreitende Verträge. Beispiel für diese Regelungsmethode ist die Mehrzahl der durch internationale Übereinkommen vereinheitlichten Vertragstypen, insbesondere im handelsrechtlichen Bereich: Ihr räumlicher Anwendungsbereich ist meistens beschränkt auf grenzüberschreitende Verträge. Ein Vorteil dieses Weges ist auch, dass die gesetzgeberische Kompetenz der Europäischen Union sich sehr viel leichter und überzeugender begründen lässt