Verbesserungsmoeglichkeiten bei der Aufgabenwahrnehmung im Interesse einer wirtschaftlichen Gestaltung der Fachaufgaben in den Dienststellen der Bundesanstalt fuer Arbeit (Paragraphen 7,9 BHO)

Abstract

Das Arbeitsfoerderungsgesetz verpflichtet die Bundesanstalt fuer Arbeit (BA) zur wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung. Gleichfalls sind die allgemeinen Grundsaetze der Haushaltswirtschaft des Bundes zu beachten. Danach sind bei jeder Dienststelle, die Einnahmen oder Ausgaben bewirtschaftet, Beauftragte fuer den Haushalt (BfdH) zu bestellen (soweit der Leiter der Dienststelle diese Aufgabe nicht selbst wahrnimmt). Das Gutachten bezieht sich auf die dem BfdH zugewiesene Verpflichtung, die Beachtung des Haushaltsrechts und der haushaltsrechtlichen Grundsaetze zu ueberwachen. Im Mittelpunkt steht folglich die Funktion des BfdH bei der wirtschaftlichen Gestaltung der Fachaufgaben in den Dienststellen der BA. Unter Einbeziehung rechtlicher, verwaltungswissenschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse geht es dementsprechend der Frage nach, welche Wirtschaftlichkeitsdefizite in der BA bestehen und wie die wirtschaftliche Gestaltung der Fachaufgabe zu verbessern waere. (IAB2)Available from IAB-91-LA75.3-10 BG 029 / FIZ - Fachinformationszzentrum Karlsruhe / TIB - Technische InformationsbibliothekSIGLEDEGerman

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