In den vergangenen 15 Jahren ließen sich im amerikanischen Kollektiv- und Individualarbeitsrecht sowohl eine Fortsetzung der früheren Trends als auch die Entstehung neuer Themenfelder beobachten.Das System des kollektiven Arbeitsrechts, das die gewerkschaftliche Interessenvertretung und die Beziehungen zwischen den Beschäftigten und dem Management regelt, hat sich in seiner grundlegenden, auf die Zeit der Great Depression und die Jahre unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg zurückgehenden Rechtsstruktur kaum verändert. Das amerikanische Individualarbeitsrecht hat dagegen mit der Einführung zusätzlicher individueller Arbeitnehmerrechte eine beträchtliche Dynamik entwickelt. Die Veränderungen in der Arbeitsorganisation und die Entwicklung neuer Formen von Arbeitsverträgen bedeuten eine zusätzliche Herausforderung für die traditionelle Sicht der Arbeitsbeziehungen, auf denen ein beträchtlicher Teil des amerikanischen Arbeitsrechts basiert. Schließlich wurden auch durch den Globalisierungsprozess und den Beitritt der Vereinigten Staaten zu neuen Handelsabkommen neue arbeitsrechtliche Fragen aufgeworfen.Durch diese Entwicklungen ergeben sich große Probleme für die derzeitige, im amerikanischen Arbeitsrecht verankerte, Struktur der kollektiven Interessenvertretung