Die Frage, wie ein Anlageberater seinen Kunden über Risiken des Anlageobjekts aufzuklären hat, ist vom Bestehen einer Aufklärungspflicht und vom Aufklärungsinhalt zu trennen. In der Regel hält sich der BGH in seiner Rechtsprechung mit konkreten Anforderungen an die Art und Weise der Risikopräsentation zurück. Zuletzt ist diese Thematik aber mit dem ZinsswapUrteil des BGH in den Vordergrund gerückt. Aufbauend auf verhaltenswissenschaftlichen Erkenntnissen plädiert der Beitrag für eine verstärkte Prüfung der beratungsvertraglichen Anforderungen an die Gestaltung der Risikoaufklärung in der forensischen Praxis. Er stellt die bisherige Rechtsprechung des BGH zu gesteigerten Anforderungen an die Präsentation von Risiken bei der Anlageberatung dar, systematisiert sie – soweit ersichtlich zum ersten Mal – und bewertet sie.</p