Im April und Juli 1991 ergingen drei Entscheidungen des 26. und 27. Senats beim Bundespatentgericht, das damit als erstes deutsches Bundesgericht der interessierten Öffentlichkeit einen „Rechtsanspruch auf Unterrichtung über eine gerichtliche Entscheidung“ gewährte. Von diesen drei Entscheidungen – Az. 27 ZA (pat) 19/90 v. 23.4.1991 , Az. 27 ZA (pat) 3/91 v. 23.4.1991 und Entschließung v. 29.7.1991 – sind nur zwei erhalten, die hier abrufbar sind. Die dritte Entscheidung wurde laut Auskunft aus dem BPatG (E-Mail v. 8.3.2021) nie veröffentlicht und auch intern nicht aufbewahrt