Keine Frage der Ehre: Ein neues Urteil diskutiert Kriterien für die Entschädigungshöhe in Diskriminierungsfällen – und vernachlässigt die Gleichheit

Abstract

Deutliche Worte fand das Landgericht Aachen Ende Mai für Fitnessstudios, die systematisch Kund*innen aufgrund rassistischer Zuschreibungen ausschließen: Eine solche Praxis lasse „auf eine in besonderem Maße verwerfliche Einstellung schließen.“ Auch deshalb seien 2500,00 Euro Entschädigung angemessen. Das ist die bisher höchste Summe, die ein Gericht im Bereich Waren- und Dienstleistungsverkehr nach § 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entschieden hat. Doch die Bemessung der Schadenshöhe wirft auch die grundsätzliche Frage auf, wie Diskriminierung grund- und europarechtlich zu bestimmen ist

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