Abstract

Die Zahlen zur Beschäftigung und zum Leistungsbezug rechtfertigen es gegenwärtig nicht, die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien pauschal als 'Armutszuwanderung' zu qualifizieren. Zur Jahresmitte 2013 waren rund 60 Prozent der Bulgaren und Rumänen im erwerbsfähigen Alter in Deutschland erwerbstätig. Die Arbeitslosenquote lag bei 7,4 Prozent und der Anteil der SGB-II-Leistungsempfänger an der bulgarischen und rumänischen Bevölkerung bei 10 Prozent. Allerdings haben 46 Prozent der Bulgaren und Rumänen, die nach 2007 zugewandert sind, keine abgeschlossene Berufsausbildung. In einigen strukturschwachen Kommunen wie Duisburg, Dortmund und Berlin konzentrieren sich die sozialen und ökonomischen Probleme der Bulgaren und Rumänen. Hier sind nicht nur die Arbeitslosen- und Leistungsempfängerquoten zum Teil sehr hoch. Vor allem sind hier 60 bis 75 Prozent der Bulgaren und Rumänen weder erwerbstätig noch im Leistungsbezug. Durch Einführung der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit steigen einerseits die Beschäftigungsmöglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt, andererseits erweitert sich der Kreis der potenziellen Leistungsbezieher. Unter optimistischen Annahmen wird die Zahl der SGB-II-Leistungsempfänger zum Jahresende 2014 auf 50.000 bis 58.000, unter extrem pessimistischen Annahmen auf 80.000 bis 93.000 Personen steigen. Die Arbeitsmarktpolitik sollte sich vor allem auf die Vermittlung von geringer Qualifizierten fokussieren. Strukturschwache Kommunen, in denen sich die Probleme konzentrieren, könnten mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt kompensiert werden. Der Leistungsausschluss von EU-Bürgern, die sich zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, ist ökonomisch sinnvoll und sollte beibehalten werden

    Similar works

    Full text

    thumbnail-image

    Available Versions