research

Krankenkassen und Leistungserbringer als Wettbewerbsakteure

Abstract

Krankenkassen sollen in einer Solidarischen Wettbewerbsordnung als Unternehmen selektivvertragliche Bindungen zum Angebot von Optionstarifen nutzen. Dies sichert ihnen Steuerungsmöglichkeiten und eine echte Mittlerfunktion. Sie sind einer umfassenden Kartellaufsicht und entsprechender Gerichtsbarkeit zu unterstellen. Vertragsgebundene Leistungserbringer sollen von dualen Finanzierungen und Versorgungsplanungen befreit werden. Die Beitragszahler können dann zwischen einem Standardtarif und wettbewerblichen Optionstarifen wählen, in denen Krankenkassen eine Lenkung zu Leistungserbringern vornehmen. In der Notfallversorgung müssen wettbewerbskonforme kollektivvertragliche Lösungen erhalten bleiben

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