Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
Abstract
Im Jahr 2000 wurden mit der Einführung von Arbeitslosengeld II (ALG II) die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber ALG II-Empfängern verschärft. Der Beitrag untersucht die Auswirkung einer solchen ALG II-Sanktion auf den Reservationslohn sanktionierter ALG II-Empfänger. Empirisch sind die Verhaltensauswirkungen infolge von Sanktionen bislang nicht zufriedenstellend geklärt; Auswirkungen auf den Reservationslohn sind noch vollkommen unerforscht. Suchtheoretisch führen Sanktionen direkt zu einem Sinken der Reservationslöhne. Zur Überprüfung dieser Hypothese wird der Effekt von ALG II-Sanktionen auf den Reservationslohn mittels Propensity Score Matching geschätzt. Die verwendete Datengrundlage ist ein Querschnittsdatensatz von ALG II-Empfängern im ersten Jahr nach der Einführung von ALG II. Die Fülle der im Datensatz verfügbaren Variablen und der in der Einführungsphase von ALG II noch unsystematische Sanktionsprozess ermöglichen die Identifizierung des Sanktionseffektes. Hierbei wird das Timing der Sanktion explitzit berücksichtigt. Als wichtigstes Ergebnis zeigt sich, dass sich keine signifikanten Auswirkungen der Sanktionen auf den Reservationslohn sanktionierter arbeitsloser Arbeitslosengeld II-Empfänger nachweisen lassen. Ein weiteres interessantes Ergebnis ist, dass die Wahrscheinlichkeit einer Beschäftigung zum Zeitpunkt des Interviews für sanktionierte Arbeitslosengeld II-Empfänger nicht höher war. Beide Ergebnisse sind robust gegenüber verschiedenen Spezifikationen des Matching-Schätzers und gegenüber dem Timing der Sanktionen