Die Corona-Pandemie in Liechtenstein und das Recht

Abstract

Ebenfalls veröffentlicht als Anhang zum Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 11. Juli 2023 betreffend die Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie (BuA Nr. 76/2023), abrufbar unter: https://bua.regierung.li/BuA/pdfshow.aspx?nr=76&year=2023 Diese Studie ist Teil der Untersuchung des liechtensteinischen Krisenmanagements während der Corona-Pandemie, die das Liechtenstein-Institut im Auftrag der Regierung des Fürstentums Liechtenstein durchführte. Sie soll die Herausforderungen darstellen, denen sich die liechtensteinische Rechtsordnung und ihre Akteure bei Ausbruch der Corona-Pandemie und während der folgenden fast drei Jahre gegenübersahen. Es ist ihr Ziel, aufzuzeigen, wo das geltende Verfassungs- und Gesetzesrecht Liechtensteins und insbesondere die gesetzlichen Grundlagen zur Bekämpfung von Epidemien an ihre Grenzen kommen, wenn innert kürzester Zeit immer wieder andere Normen zum Schutz der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Versorgung erlassen werden müssen. Der Fokus dieser rechtswissenschaftlichen Untersuchung liegt auf den Grundrechtseinschränkungen durch die zur Bekämpfung des Coronavirus eingesetzten Massnahmen. Kapitel 2 äussert sich zur Bedeutung der Begründungen, die den Corona-Massnahmen beigefügt wurden. Kapitel 3 stellt die gesetzlichen Grundlagen für die Bekämpfung von Epidemien vor. Sie finden sich im Zollanschlussvertrag. In Kapitel 4 werden verschiedene Herausforderungen für den Erlass von Verfügungen durch die Regierung erörtert. Gefragt wird anschliessend, ob das Organisationsrecht so ausgestaltet ist, dass der Landtag seine Funktionen während der Pandemie erfüllen konnte. Danach steht die Wahrung der direktdemokratischen Rechte im Zentrum. In Kapitel 5 erfolgen nach einer kurzen all Einführung Ausführungen zu einzelnen Corona-Massnahmen, die in Grundrechte verschiedener Betroffener eingriffen, sowie zu den einschlägigen Urteilen. Kapitel 6 stellt den Rechtsschutz in Liechtenstein dar. Kapitel 7 erörtert das Verhältnis Liechtensteins zu Europa und zur Schweiz. Gerade weil Liechtenstein zur Bekämpfung von Epidemien Schweizer Rechtsnormen anwendet, gilt es, sich die unterschiedliche verfassungsrechtliche Ordnung zu vergegenwärtigen. Abgeschlossen wird die Untersuchung mit einer zusammenfassenden Würdigung und Empfehlungen

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    Last time updated on 23/09/2023