Wie man koloniales Kapital emulgiert

Abstract

Zentrales Argument des Beitrags ist, dass südafrikanisches Privatrecht ein Eigentumsregime aus drei historischen Quellen geschaffen hat, die miteinander unvereinbar sind, und der in Entscheidungsfällen folglich einem Prinzip den kollisionsrechtlichen Vorrang einräumen muss. In jeder der drei Quellen wurde das Eigentum in Referenz auf die funktionalen Erfordernisse der Konfliktregulierung, des gesellschaftlichen Weiterbestands, des Handels und der politischen Legitimation durch Gerechtigkeit ausgestaltet, wofür jedoch unterschiedliche Prinzipien angewendet wurden

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