Der Wiesbadener Juristenprozess 1951/52 und die Aufarbeitung des Mords an Strafgefangenen im Nationalsozialismus

Abstract

Die Ermordung tausender „asozialer“ Justizgefangener zwischen 1942 und 1944 gehört zu den weniger bekannten NS-Verbrechen. Dabei war das Geschehen bereits in der Nachkriegszeit Gegenstand umfangreicher Ermittlungen, die 1951 im Wiesbadener Juristenprozess gegen führende Ministerialbeamte des ehemaligen Reichsjustizministeriums mündeten. Als unmittelbares Nachfolgeverfahren des Nürnberger Juristenprozesses markiert der mit Freisprüchen endende Wiesbadener Prozess den Übergang von der Besatzungsjustiz zur Justiz der frühen Bundesrepublik. Darüber hinaus reflektiert das Verfahren die spezifischen justiz- und vergangenheitspolitischen Entscheidungen, gesellschaftlichen Narrative und Moralvorstellungen der frühen 1950er Jahre

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