research

Angehörigenkontakt in der Rechtsmedizin: Eine Schweizer Untersuchung

Abstract

Zusammenfassung: Hintergrund: Mit der vorgestellten Arbeit wurde erstmals der Kontakt zu Angehörigen von Verstorbenen in der forensischen Medizin aus Sicht der Ärzteschaft untersucht, da dieser in der Schweiz zur täglichen Aufgabe gehört. Methode: Hierzu wurde ein anonymisierter Fragebogen an Ärzte aller deutschsprachigen rechtsmedizinischen Institute der Schweiz versendet und ausgewertet. Ergebnisse: Es konnte bestätigt werden, dass es überwiegend die Angehörigen sind (53%), die diesen Kontakt meist telefonisch (43%) suchen, um sich Klarheit über den Tod der nahegestandenen Person zu verschaffen. Sie (73%) empfinden diesen Kontakt als sehr wichtig und wünschen sich, wie auch in anderen Arbeiten beschrieben, ausführlich und gut verständlich informiert zu werden. Dies ist allerdings in der Rechtsmedizin aufgrund juristischer Hintergründe nicht ohne Weiteres möglich, was von der Mehrheit der Ärzte (64%) als Einschränkung wahrgenommen und durch die Empfehlung professioneller Hilfe (64%) abgefangen wird. Eine weitere wichtige Erkenntnis ist die Tatsache, dass die Mediziner während ihrer rechtsmedizinischen Facharztweiterbildung keinerlei verpflichtende (82%) und nur einzelne freiwillige (27%) Ausbildungsmodule zu dieser Tätigkeit absolvieren. Der besonderen Situation des Umgangs mit Menschen nach Konfrontation mit dem plötzlichen, unerwarteten und möglicherweise gewaltsamen Tod eines nahegestandenen Menschen wird vonseiten der Ausbildenden (Fachgesellschaften) bisher keine Rechnung getragen. Schlussfolgerungen: Laut Studie wünschten sich mehr als zwei Drittel der Befragten (67%) eine spezifische Fortbildung. Deshalb wurde in Zürich im Sommer 2010 hierzu bereits ein Pilotprojekt unter der Leitung eines Psychologen (Univ.-Prof. Dr. Gernot Brauchle) durchgeführt, an dem Ärzte aller rechtsmedizinischen Institute der Schweiz teilnahme

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