research

Aktive implantierbare medizinische Geräte: Rechtsmedizinische Aspekte

Abstract

Zusammenfassung: Aktive implantierbare medizinische Geräte ("active implantable medical devices", AIMD) wie Herzschrittmacher ("pacemaker", PM) und Defibrillatoren ("implantable cardioverter-defibrillator", ICD) erfreuen sich seit nunmehr einem halben Jahrhundert (erste PM-Implantation 1958 von Elmqvist und Senning) resp. mehr als 30Jahren (erste ICD-Implantation 1980 von Mirowski) steigender Beliebtheit und werden mit zunehmender Häufigkeit eingesetzt. Statistiken zeigen, dass allein in Deutschland jährlich mehr als 98.000, vorwiegend ältere Patienten (mittleres Alter 75Jahre) einen PM und mehr als 21.000Menschen einen ICD erhalten. Auf 1Mio. Einwohner entfallen somit rund 1200PM und mehr als 260ICD. Auch im rechtsmedizinischen Obduktionsgut und im Rahmen von Leichenschauen spielen derartige Implantate eine wichtige Rolle. Hier stellt sich bei der Begutachtung u.a. die Frage nach möglicherweise todesursächlichen Komplikationen während und nach Implantation sowie Dysfunktionen der Systeme. Wichtige Details für die forensische Arbeit und den postmortalen Umgang mit diesen Implantaten wie Bildgebung (CT, MRT), Präparationstechnik und Explantation sowie das Auslesen und Interpretieren der gespeicherten Daten werden vorgestellt. Zudem wird auf die Möglichkeit der Leichenidentifikation mithilfe von Implantaten hingewiese

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