Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG): Endbericht zum Forschungsvorhaben

Abstract

Der Forschungsbericht dokumentiert die Ergebnisse der Evaluation des zum April 2017 weiterentwickelten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Die Evaluation des Gesetzes hatte zum Ziel Umsetzung und Wirksamkeit der damaligen Neuregelungen auf Grundlage wissenschaftlicher Daten und Methoden zu untersuchen. Dabei lag der Schwerpunkt der Untersuchung auf dem mit der Gesetzesreform verfolgten Ziel, die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion zu fokussieren. Gleichzeitig sollten das Grundprinzip "Faire Bezahlung für gute Arbeit" und die Sozialpartnerschaft in Deutschland gestärkt werden. Im Fokus der Untersuchung standen hierbei die Neuregelungen zur Überlassungshöchstdauer sowie die Regelungen zu Equal Pay und den Abweichungsmöglichkeiten hiervon. Ebenfalls umfassend betrachtet wurden die Offenlegungs-, Konkretisierungs- und Informationspflicht sowie die Stärkung der Tarifautonomie, das Streikbrecherverbot, die Regelungen zur Mitbestimmung und die Festhaltenserklärung

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