VOn GOttes Gnaden Wir Günther, Fürst zu Schwarzburg ... Fügen hiermit männiglich zu wissen; Nachdem biß anhero, aller, des Zigeuner, Bettler, und andern ... liederlichen ... Gesindes halber gemachten Anstalten ohngeachtet, selbes dennoch in Unsere Lande zu Dero Beschwerde ... wiederum einschleichen wollen ... ; Als sind Wir ... bewogen worden ... in GOtt ruhenden Vorfahren publicirte Mandata ... zu wiederhohlen ... auch ... folgende puncta hinzu zuthun ... 1. Soll kein ausländischer Bettler in Unsern Landen ... gedultet ... daß diesen Unsern zu des Landes, und Jhren Nutz abzielenden Mandat .... gehorsamst nachkommen werden ... Daran beschiehet Unser ernstlicher Will und Meynung. ...

Abstract

VON GOTTES GNADEN WIR GÜNTHER, FÜRST ZU SCHWARZBURG ... FÜGEN HIERMIT MÄNNIGLICH ZU WISSEN; NACHDEM BISS ANHERO, ALLER, DES ZIGEUNER, BETTLER, UND ANDERN ... LIEDERLICHEN ... GESINDES HALBER GEMACHTEN ANSTALTEN OHNGEACHTET, SELBES DENNOCH IN UNSERE LANDE ZU DERO BESCHWERDE ... WIEDERUM EINSCHLEICHEN WOLLEN ... ; ALS SIND WIR ... BEWOGEN WORDEN ... IN GOTT RUHENDEN VORFAHREN PUBLICIRTE MANDATA ... ZU WIEDERHOHLEN ... AUCH ... FOLGENDE PUNCTA HINZU ZUTHUN ... 1. SOLL KEIN AUSLÄNDISCHER BETTLER IN UNSERN LANDEN ... GEDULTET ... DASS DIESEN UNSERN ZU DES LANDES, UND JHREN NUTZ ABZIELENDEN MANDAT .... GEHORSAMST NACHKOMMEN WERDEN ... DARAN BESCHIEHET UNSER ERNSTLICHER WILL UND MEYNUNG. ... VOn GOttes Gnaden Wir Günther, Fürst zu Schwarzburg ... Fügen hiermit männiglich zu wissen; Nachdem biß anhero, aller, des Zigeuner, Bettler, und andern ... liederlichen ... Gesindes halber gemachten Anstalten ohngeachtet, selbes dennoch in Unsere Lande zu Dero Beschwerde ... wiederum einschleichen wollen ... ; Als sind Wir ... bewogen worden ... in GOtt ruhenden Vorfahren publicirte Mandata ... zu wiederhohlen ... auch ... folgende puncta hinzu zuthun ... 1. Soll kein ausländischer Bettler in Unsern Landen ... gedultet ... daß diesen Unsern zu des Landes, und Jhren Nutz abzielenden Mandat .... gehorsamst nachkommen werden ... Daran beschiehet Unser ernstlicher Will und Meynung. ... ([1]

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