Inside out, outside in?: Eine »Außenbereichsinsel« im Innenbereich

Abstract

Übungsklausur Der von K ordnungsgemäß bevollmächtigte F beantragt in dessen Namen deshalb am 1. 3. 2012 formgerecht bei der Stadt L die Erteilung einer »Bebauungsgenehmigung « für das Grundstück des K, bezogen auf die Errichtung des geplanten »Factory-Outlet-Centers«, dessen Erschließung durch den Bau zweier Zufahrten in westlicher und östlicher Richtung gesichert werden soll und auch im Übrigen gesichert ist. Die Stadt L versagt jedoch mit Bescheid vom 10. 4. 2012 den Erlass der begehrten Genehmigung. Dabei verweist sie darauf, dass das Vorhaben den Vorgaben des Flächennutzungsplanes widerspreche sowie das Erfordernis einer förmlichen Bauleitplanung als öffentlicher Belang i. S. v. § 35 III 1 BauGB beeinträchtigt und daher das Vorhaben bauplanungsrechtlich nicht genehmigungsfähig sei. Marktanalysen hätten ergeben, dass – was zutrifft – der Textilmarkt in der Kreisfreien Stadt L und den umliegenden Gemeinden übersättigt sei, weshalb weitere Verkaufsflächen für Textilien ohne Schaden für die mittelständische Textilwirtschaft nicht zugelassen werden könnten. Deswegen verweigere man auch das gemeindliche Einvernehmen

    Similar works