Es hat sich hier eine durchwegs spannende Debatte zur Frage entwickelt, worüber man denn in einem konstruktiven asylrechtlichen Diskurs sprechen sollte, wenn Staaten etwa mithilfe verwaltungsrechtlicher Fiktionen die Einreise von Asylsuchenden verhindern wollen. Ich meine, eine tiefergehende Betrachtung lässt ein vorerst unüberwindbares Spannungsverhältnis zwischen Menschenrechten und nationalstaatlichem Gestaltungsspielraum erkennen, die von diesem Diskurs nur mit Blick auf die Mängel der internationalen Ordnung aufgelöst werden kann.</p