Validierung und Klassifizierung des 9-item Voice Handicap Index (VHI-9i)

Abstract

Hintergrund: Zur diagnostischen Erfassung der subjektiven Stimmbeeinträchtigung werden der Voice Handicap Index (VHI) und seine Kurzformen eingesetzt. Die bisherige 4-stufige Schweregradeinteilung des VHI-9i, der 9-item Kurzform des Voice Handicap Index, beruht dabei auf den Perzentilen einer repräsentativen Untersuchung von 718 Patienten. Hauptziel unserer Studie war es, die Einteilung der Schweregrade anhand einer deutlich größeren Anzahl Untersuchter zu validieren sowie die Grenzwerte der einzelnen Schweregradklassen durch statistische Berechnungen zu bestätigen oder anzupassen.Material und Methoden: In der DiVAS-Datenbank (XION GmbH) der Klinik für Audiologie und Phoniatrie der Charité - Universitätsmedizin Berlin wurden zwischen 2009 und 2021 insgesamt 17.660 aufeinanderfolgende Fälle dokumentiert, von denen nach Anwendung der Ausschluss- (Jitter >5%) bzw. Einschlusskriterien (nur Erstuntersuchungen, komplette multidimensionale Stimmfunktionsdiagnostik nach ELS-Standard) 3.661 vollständige und eindeutige Fälle übrig blieben. Statistisch analysiert wurden u.a. die Reliabilität des VHI-9i-Fragebogens (Test-Retest), Korrelationen (Pearsons r), sowie die Abhängigkeit von Alter (Regressionsanalyse), Geschlecht (t-Test) und beruflichem Stimmgebrauch (Kruskal-Wallis H-Test).Ergebnisse: Der VHI-9i erwies sich als äußerst reliabel, ohne relevanten Einfluss von Geschlecht, beruflicher Stimmbelastung und Alter. Durch die Korrelation mit anderen etablierten Stimmfunktionsparametern und die Klassifikation mittels statistischer Verfahren konnte der VHI-9i erfolgreich validiert werden. Die Selbsteinschätzung der aktuellen Stimmbeeinträchtigung (VHIs) zeigte sich prädestiniert für eine Klassifizierung.Fazit: Aufgrund unserer Untersuchungsergebnisse empfehlen wir folgende VHI-9i-Klassifikation: Schweregrad 0 (keine Stimmstörung): 0<=7 Punkte; Schweregrad 1 (geringgradige Stimmstörung): 8<=16 Punkte; Schweregrad 2 (mittelgradige Stimmstörung): 17<=26 Punkte; Schweregrad 3 (hochgradige Stimmstörung): 27<=36 Punkte

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