In der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie wird ausgeführt "Der Zustand der natürlichen Lebensraume im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten verschlechtert sich unaufhörlich. ... Die bedrohten Lebensraume und Arten sind Teil des Naturerbes der Gemeinschaft, und die Bedrohung, der sie ausgesetzt sind, ist oft grenzübergreifend; daher sind zu ihrer Erhaltung Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erforderlich." (Europäische Kommission 1992). Die Mitgliedsstaaten, so auch das Land Sachsen-Anhalt, sind deshalb verpflichtet, eine Übersicht zum Vorkommen der im Anhang I der Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen (LRT) zu fuhren. Diese müssen also erfasst und bewertet werden