Evaluierung der Zugangsregelungen nach § 71b, § 71c, § 71d UG 2002

Abstract

Seit rund 15 Jahren gibt es an öffentlichen Universitäten in Österreich quantitative Zugangsregelungen. Diese Zugangsregelungen sind gemäß § 143 Abs. 42 Universitätsgesetz 2002 zu evaluieren

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