Ein neuer Kommentar zur Verfassung des Fürstentums Liechtenstein - verfassung.li

Abstract

Bevor die beiden Autoren in diesem Beitrag den Online-Kommentar zur liechtensteinischen Verfassung (www.verfassung.li) vorstellen, bieten sie einen Überblick über die jüngere Literertur zum liechtensteinischen Verfassungsrecht. Breiten Raum nimmt anschliessend die Darlegung des Ursprungs und der Funktion von Kommentaren ein. Ein Vergleich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz zeigt, dass es in allen drei Staaten Verfassungskommentare unterschiedlicher Art (Kurzkommentare, Lose-Blatt-Ausgaben und einzelne Online-Versionen) gibt. Einzigartig ist der vom Liechtenstein-Institut herausgegebene Kommentar zur liechtensteinischen Landesverfassung vom 5. Oktober 1921 insofern, als er der erste und bislang einzige Kommentar ist, der ausschliesslich online (und überdies erst noch kostenlos) auf einer eigenen Website aufgeschaltet ist. This article presents the online-commentary on the Constitution of the Principality of Liechtenstein. The commentary is published by Liechtenstein-Institut (www.liechtenstein-institut.li). You will find the Commentary (free of charge) under: www.verfassung.li. As it is shown in this article, the commentary on the Liechtenstein Constitution is the first German speaking annotation of a constitution that is only published online

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