Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag
Doi
Abstract
Die Richtlinie 2000/84/EG schreibt die Anwendung der Sommerzeit für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich und auf unbegrenzte Dauer vor. Jede Änderung der Sommerzeit erfordert eine Änderung dieser Richtlinie. Die EU-Kommission gelangte 2007 zum Fazit, dass die Auswirkungen der Sommerzeit kaum ins Gewicht fielen. In Bezug auf energetische Aspekte kann dieses Fazit auf der Basis des aktuellen Erkenntnisstandes als nach wie vor gültig erachtet werden. Auch finden sich keine Anhaltspunkte dafür, das Fazit hinsichtlich wirtschaftlicher Aspekte infrage zu stellen. In Bezug auf gesundheitheitliche Aspekte ist weitere Forschung notwendig, um die zeitumstellungsbedingten kurz- und langfristigen Folgen eingehender untersuchen und bewerten zu können. Eine Änderung der Richtlinie 2000/84/EG kann auf verschiedenen Wegen angestoßen werden. Ob ein Änderungsverfahren eingeleitet wird, liegt im Ermessen der EU-Kommission