Die Braunkohlenplanung ist in den berührten Ländern Deutschlands Bestandteil der Raumordnungsplanung auf Landes- (Brandenburg) bzw. regionaler Ebene (Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt). Braunkohlenpläne enthalten für aktive Förderstätten Regelungen zu Abbaugrenzen, zur Umsiedlung und zur Infrastruktur sowie für alle Tagebaue Festlegungen zu den Grundzügen der Wiedernutzbarmachung, zur Überwindung von Gefährdungspotenzialen sowie zum Wasserhaushalt