Defizite der rheinland-pfälzischen Vollzugspraxis bei der Bodenauffüllung landwirtschaftlich genutzter Flächen

Abstract

Die Auswertung von Anträgen auf Genehmigung von Bodenauffüllungen offenbart deutliche Vollzugsdefizite bei der Umsetzung von § 12 BBodSchV in Rheinland-Pfalz: Zum einen werden landwirtschaftlich genutzte Böden aufgefüllt, die ihre Bodenfunktionen schon heute im besonderen Maße erfüllen. Zum anderen fehlen den Genehmigungsbehörden landesweit einheitliche Vorgaben bei der Bearbeitung der Antragsunterlagen

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