Überlegungen zur Fortschreibung der Bodenkundlichen Kartieranleitung

Abstract

Der kontinuierliche Zuwachs an bodenkundlichen Wissen spiegelt sich in den verschiedenen Auflagen der Bodenkundlichen Kartieranleitung wider. Seit der 2. Auflage erfuhr die bodenkundliche Kartieranleitung nach jeweils einer guten Dekade eine substantielle Überarbeitung und Neuauflage. Auf diese Weise konnten sowohl die Entwicklung der bodenkundlichen Kenntnissen als auch der technischen Möglichkeiten kontinuierlich in die Bodenkundliche Kartieranleitung einfließen. Dies betrifft ein weites Spektrum unterschiedlicher Themengebiete, das von der Profilbeschreibung mit Parametern über die verschiedenartigen Systematiken, bodenphysikalischen Kennwerte und Methoden bis zur DV-gerechten Verschlüsselung und dem Aufbau von Fachinformationssystemen reicht. Diese Erfordernisse vor Augen erteilte der Direktorenkreis der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) im Herbst 2016 der AG Boden den Auftrag, bis zum Februar 2017 auf Grundlage einiger Festlegungen ein Konzept zur Fortschreibung der Bodenkundlichen Kartieranleitung vorzulegen. Das Konzept sieht eine Gliederung der Kartieranleitung in vier thematische Teile vor, um so zukünftig für die Bearbeitung einzelner Komplexe nicht die vollständige Kartieranleitung novellieren zu müssen. Teil A Grundlagen: Einleitung, Hinweise zur Erstellung von Legenden und Karten, Stichwortverzeichnis, Glossar; Teil B Gelände: Beschreibungsparameter und Schlüssellisten, Horizontkennzeichnung; Teil C Auswertung: Kennwerte, Methoden; Teil D Systematik: Boden- und Substratsystematik, periglaziäre Lagen. Im Rahmen der Erarbeitung erfolgt sowohl ein Abgleich mit den seitens der SGD zusätzlich gesammelten Informationen und Erweiterungen von Schlüssellisten als auch den vorliegenden geowissenschaftlichen Kartieranleitungen, Schlüssel- und Begriffslistenlisten. Bessere Erläuterungen, eine klarere Struktur und übersichtlichere Darstellung sollen eine Verbesserung der Datenqualität unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Klärung der Rahmenbedingungen für die digitale Bereitstellung, einschließlich Datenstrukturen und Kommunikationsmöglichkeiten

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