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    Elektroautos, „Strafzölle“ und Klimaschutz

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    Argentinien vor der Zahlungsunfähigkeit: Gibt es einen Ausweg, und welche Lehre ist aus dem Schuldenstreit zu ziehen?

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    Nach den Urteilen von US-Gerichten zugunsten der beiden Hedgefonds Aurelius und NML Capital, die das Land auf volle Entschädigung ihrer Anleihen verklagt haben, steht Argentinien erneut vor einer möglichen Insolvenz. Für Christian Tietje, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, gelten die tragenden Grundsätze des Insolvenzrechts: Es ist ein Ausgleich zu finden zwischen einer möglichst gleichmäßigen aber doch an Prioritätsgesichtspunkten orientierten Gläubigerbefriedigung auf der einen Seite und dem Ziel der möglichst weitgehenden Erhaltung der Leistungsfähigkeit des zahlungsunfähigen Schuldners. Im Fall Argentiniens stelle sich konkret die Frage, ob die bewusste Strategie einiger Großinvestoren, namentlich Hedgefonds, im Umfeld der beiden Umschuldungen, die Argentinien 2005 und 2010 vorgenommen hat, Staatsanleihen aufzukaufen, ohne sich an den Umschuldungen zu beteiligen, und zu einem späteren Zeitpunkt die volle Forderung aus den Staatsanleihen geltend zu machen, mit den Prinzipien eines völkerrechtlichen Restrukturierungsrechts im Fall einer Staatsinsolvenz vereinbar sei. Gute Gründe sprechen dafür, dass Argentinien diesen Gläubigern tatsächlich den Einwand treuwidrigen Verhaltens entgegenhalten könne. Hanno Beck, Hochschule Pforzheim, sieht eher Argentinien in der Pflicht. Ein Staat leihe sich Geld von Gläubigern und weigere sich, dieses zurückzuzahlen. Der Staat solle seine Verpflichtungen erfüllen. Eine international anerkannte und akzeptierte Insolvenzordnung für Staaten wäre dazu ein wichtiger Beitrag. Nach Ansicht von Michael Bloss, Europäisches Institut für Financial Engineering und Derivateforschung (EIFD) und Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen-Geislingen, ist die Illiquidität Argentiniens die Folge einer inkonsequenten Insolvenzverwaltung. Nur eine geordnete Staatsinsolvenz wäre ein Instrument, um sich auf lange Sicht mit allen Gläubigern zu einigen und wieder wettbewerbsfähig zu werden. Die Abwicklung eines solchen Verfahrens durch ein

    Enteignen für den Wiederaufbau?

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    Der Energiecharta-Vertrag im Kreuzfeuer der Kritik

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