Gegenwärtig besteht eine Kontroverse, ob psychologische und psychotherapeutische Leistungen von Personen in Ausbildung, die delegiert erbracht werden, von der Krankenversicherung vergütet werden können. Ein Entscheid, der keine solche Entschädigung mehr zulassen würde, hätte weitreichende Folgen für sämtliche Leistungserbringer und könnte zu verschiedenen Mangellagen führen. Rechtlich spricht allerdings wenig dafür, diesen nicht wünschenswerten Systemwechsel zu vollziehen