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Impulsstudie "Telekommunikationsregulierung 4.0"
Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiierte Fachdialog Ordnungsrahmen für die digitale Wirtschaft soll staatlichen Handlungsbedarf und staatliche Handlungsoptionen für die Etablierung eines kohärenten Ordnungsrahmens aufzeigen, der Wirtschaft und Gesellschaft einerseits die Ausschöpfung der Innovations- und Wachstumspotenziale der Digitalisierung erlaubt, andererseits aber mögliche negative Folgen so weit wie möglich minimiert. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung wird im Rahmen des Fachdialogs für ausgewählte Themenkomplexe zum einen untersucht, inwieweit die voranschreitende Digitalisierung zu einem Anpassungsbedarf beim existierenden Ordnungsrahmen führt. Zum anderen soll analysiert werden, inwieweit die Digitalisierung einen Bedarf nach neuen Regelungen bzw. Regelungsmodellen hervorruft
Trade Unions and European Social Policy:: the Example of the German DGB
Dieser Aufsatz analysiert am Beispiel des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die Rolle der Gewerkschaften bei der Etablierung der EG-Sozialpolitik in den 1970er Jahren. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme europäischer Gewerkschaftsstrukturen nach 1945 wird argumentiert, dass sich diese Rolle weder als die einer zivilgesellschaftlichen Avantgarde für eine Supranationalisierung dieses Politikfeldes noch als die eines defensiven „Bremsers“ angemessen beschreiben lässt. Es wird gezeigt, dass sich der DGB einerseits aktiv für eine supranationale Sozialpolitik einsetzte, diese aber andererseits auf eine Ergänzung und Koordinierung nationaler Wohlfahrtsstaatlichkeit begrenzen wollte, insbesondere im Hinblick auf redistributive Elemente der Sozialpolitik. Der Aufsatz illustriert damit, dass bei der Analyse nichtstaatlicher Akteure nicht nur auf deren Rolle als Lobbyisten in Brüssel zu achten ist, sondern auch darauf, wie solche Akteure die Reichweite supranationaler Politik definieren helfen
European Works Councils as Risk Communities: The Case of General Motors
■ The European works council (EWC) at General Motors is widely regarded as an outstanding example of cross-border trade union cooperation. This article reconstructs its development as a European trade union `risk community', which since the mid-1990s has faced unprecedented challenges to workers' interests as a result of intra-European competition for investment and GM's strategy of corporate globalization. To a limited extent, the EWC offered a European solution to local and national problems, but cross-border cooperation has remained fragile and issue-specific, and has implied a Eurocentric notion of trade union internationalism
Bausteine für einen sektorenübergreifenden institutionellen Ordnungsrahmen für die Digitale Wirtschaft
Digitalisierung und Vernetzung der Wirtschaft verfügen über immense gesamtwirtschaftliche Wachstumspotenziale. Sie sind gleichwohl keine Selbstläufer. Ihnen sind erhebliche externe Effekte immanent, die dazu führen, dass der individuelle Nutzen von Digitalisierung und Vernetzung oftmals hinter den entsprechenden individuellen Kosten zurückbleibt. Auch wenn Wettbewerb der zentrale Treiber einer erfolgreichen Digitalisierung und Vernetzung der Wirtschaft ist, kann daher eine staatliche Begleitung einen essentiellen Beitrag dazu leisten, die gesamtwirtschaftlichen Wachstumspotenziale möglichst umfassend zu realisieren. Digitalisierung und Vernetzung der Wirtschaft verlangen insofern nicht nur nach einer Überprüfung des materiellen Ordnungsrahmens, sondern schaffen Herausforderungen gerade auch für den institutionellen Ordnungsrahmen. Die bestehenden Institutionen, insbesondere die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben bei der Digitalisierung und Vernetzung der Wirtschaft wichtige Funktionen. Eine erfolgreiche staatliche Begleitung bringt aber auch eine Reihe neuer Aufgaben mit sich, die die Errichtung einer neuen Institution – einer Digitalagentur – rechtfertigen
Die Bedeutung von OTT-Diensten für die Telekommunikationsregulierung
1. Substitut-OTT-Dienste, d.h. solche Dienste, die funktional mit klassischen elektronischen Kommunikationsdiensten vergleichbar sind, müssen aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit und der Technologieneutralität vergleichbaren regulatorischen Regelungen unterliegen wie klassische elektronische Kommunikationsdienste.
2. Die gebotene regulatorische Gleichbehandlung ist soweit wie möglich zunächst auf der Ebene des Gesetzesvollzugs durch die BNetzA zu verwirklichen. Nur dann, wenn das TKG nicht entsprechend auslegungsoffen ist, muss der Gesetzgeber die entsprechende rechtliche Gleichbehandlung gesetzlich normieren. Hierbei ist er grundsätzlich berechtigt, Gleichheit sowohl durch eine Ausdehnung der bestehenden sektorspezifischen Regulierung auf Substitut-OTT-Dienste als auch durch eine Rückführung der bestehenden Regulierung für alle Dienste herbeizuführen. Ausgehend vom deregulatorischen Ansatz des europäischen Rechtsrahmens steht dabei die Frage nach dem Deregulierungspotenzial am Anfang. Sie
muss jedoch bezogen auf jede einzelne regulierungsrechtliche Regelung untersucht werden
und kann nicht pauschal im Sinne einer Zwangsläufigkeit zur vollständigen Aufhebung der
sektorspezifischen Regulierung beantwortet werden.
3. In Bezug auf die wettbewerbsbezogene Marktregulierung macht es der Bedeutungszuwachs
von Substitut-OTT-Diensten erforderlich, dass diese im Rahmen von Marktdefinition und Marktanalyse stärker berücksichtigt werden, als dies bisher der Fall ist. Dies führt voraussichtlich dazu, dass von einer höheren Wettbewerbsintensität in bisher regulierten
Märkten auszugehen ist, so dass die Frage nach deren Regulierungsbedürftigkeit neu zu untersuchen ist. Eine höhere Wettbewerbsintensität hat allerdings nicht zwangsläufig zur Konsequenz, dass die Vorleistungsregulierung insgesamt aufgehoben werden kann, da die durch Substitut-OTT-Dienste stimulierte höhere Wettbewerbsintensität vorrangig auf Endkundenmärkten zum Tragen kommt. Jedenfalls muss aber auch auf Vorleistungsmärkten künftig die
Erforderlichkeit von ex-ante-Regulierungseingriffen stärker hinterfragt werden.
4. In Bezug auf die nicht primär wettbewerbsbezogene Regulierung in den Bereichen Kundenschutz, Datenschutz, Fernmeldegeheimnis und öffentliche Sicherheit ist festzustellen, dass der Bedeutungsgewinn von Substitut-OTT-Diensten auf die spezifische Regulierungsbedürftigkeit keinen grundsätzlichen Einfluss haben dürfte. Die mit den jeweiligen Regulierungsregimen verfolgten Ziele bestehen weitgehend unabhängig von der Wettbewerbsintensität in einem Markt. Teilweise sind die Ziele auch verfassungsrechtlich vorgegeben
und damit der Disposition des einfachen Gesetzgebers entzogen. Wettbewerbsgleichheit, die zugleich den nicht dispositiven Schutzzielen Rechnung trägt, lässt sich in diesen Bereichen daher regelmäßig nur dadurch erreichen, dass auch Substitut-OTT-Dienste in die
sektorspezifische Regulierung mit einbezogen werden und auf diese Weise alle Anbieter – klassischer elektronischer Kommunikationsdienste ebenso wie von Substitut-OTT-Diensten – vergleichbaren rechtlichen Regelungen unterliegen.
5. Die Gleichbehandlung aller Anbieter bei der nicht primär wettbewerbsbezogenen Regulierung könnte dadurch erreicht werden, dass künftig auch Substitut-OTT-Dienste unter den Begriff „Telekommunikationsdienst“ i.S.d. § 3 Nr. 24 TKG bzw. „elektronischer Kommunikationsdienst“ i.S.d. Art. 1 Abs. 1 Rahmen-RL subsumiert werden. Der Begriff ist zentrale Schaltnorm für den persönlichen Anwendungsbereich der überwiegenden Anzahl von Einzelregelungen, die sektorspezifische Verpflichtungen der Anbieter begründen.
6. Die Subsumtion von Substitut-OTT-Diensten unter den Begriff „Telekommunikationsdienst“ wäre bereits auf Grundlage des geltenden Rechts vom Wortlaut des § 3 Nr. 24 TKG gedeckt und auch europarechtlich zulässig. In einem ersten Schritt sollte die BNetzA also
erwägen, ihre bisherige Auslegungspraxis entsprechend anzupassen.
7. Aus Gründen der Rechtssicherheit könnte der nationale Gesetzgeber auch außerhalb des bzw. vor dem TK-Review eine entsprechende Klarstellung in das TKG aufnehmen. Die europäischen Richtlinien belassen hierzu einen ausreichenden Umsetzungsspielraum.
8. Eine Klarstellung des Begriffs „Telekommunikationsdienst“ im TKG könnte wie folgt
vorgenommen werden: „,Telekommunikationsdienste’ in der Regel gegen Entgelt, das sowohl in Geld als auch in einer sonstigen wirtschaftlichen Gegenleistung bestehen kann, erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, unabhängig davon, wer die Signalübertragung durchführt bzw. kontrolliert, einschließlich Übertragungsdienste
in Rundfunknetzen;“
9. Angesichts der rasanten Entwicklung im Bereich der Substitut-OTT-Dienste ist ein Zuwarten mit der Entscheidung, wie sie regulatorisch zu behandeln sind, bis zum TK-Review nicht empfehlenswert. Zum einen führt eine unterschiedliche Regulierung von klassischen
elektronischen Kommunikationsdiensten und Substitut-OTT-Diensten bereits heute zu problematischen
Wettbewerbsverzerrungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des TK-Review möglicherweise nicht mehr korrigierbar wären. Zum anderen ist die regulatorische Gleichbehandlung der beiden Gruppen schon jetzt auf Grundlage einer teleologischen Auslegung des geltenden Rechtsrahmens möglich. Im Rahmen des TK-Review müsste unabhängig davon die Frage adressiert werden, wie künftig mit Komplementär-OTT umzugehen ist
The European electronic communications code : a critical appraisal with a focus on incentivizing investment in next generation broadband networks
In September 2016, the European Commission (EC) published its proposal for a directive establishing the European Electronic Communications Code (EECC) - with one key aim being the provision of sufficient incentives for infrastructure investments into high-speed communication networks. Based on a detailed review of the theoretical and empirical literature of the most relevant regulatory measures that is, co-investment models as well as different types of access regulation - we provide a critical appraisal of the respective provisionsin the EECC. We find that, although the EECC can generally be seen as step into the right direction, the expected effects on investment incentives as well as substantial implementation challenges in combination with a high degree of complexity of the envisaged measures contain substantial potential for improvement
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