3 research outputs found

    Sozialwissenschaftliche Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechts

    Get PDF
    Das vorliegende Forschungsvorhaben hatte die Evaluierung der Umsetzung und insbesondere der Wirkungen des im Jahr 2005 beschlossenen österreichischen Behindertengleichstellungspaketes (BGBl. I Nr. 82/2005) zum Ziel. Weiters werden in der Studie die verfassungsrechtliche Anerkennung der Gebärdensprache (Art. 8 Abs. 3 B-VG, eingeführt durch BGBl. I Nr. 81/2005) und das Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 90/2006), mit dem benachteiligende Bestimmungen in Berufsgesetzen beseitigt wurden, berücksichtigt. Die Studie insgesamt wurde von folgender Fragestellung geleitet: „Welche Wirkungen haben die gesetzlichen Bestimmungen im Behindertengleichstellungspaket auf die davon betroffenen Menschen, Organisationen und Unternehmen?“ Methodisch wurden 45 qualitative Leitfadeninterviews mit VertreterInnen unterschiedlicher Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die entweder direkt von den gesetzlichen Änderungen betroffen sind oder gut über die Wirkungen urteilen können, geführt. Weiters wurden 687 SchlichtungswerberInnen und 220 SchlichtungspartnerInnen mittels eines quantitativen Erhebungsinstruments zu Aspekten und Wirkungen der Schlichtungsverfahren befragt Aus den Ergebnissen der vorliegenden Evaluierung lassen sich konkrete Handlungsempfehlungen ableiten, die in den jeweiligen Kapiteln näher erläutert sind

    Tanz- und Theaterszene in Wien. Zahlen, Daten, Fakten unter besonderer Berücksichtigung der Effekte der Wiener Theaterreform 2003

    Get PDF
    Das kulturelle Leben in Wien wird von einer vielfältigen freien Tanz- und Theaterszene geprägt. Mit der Theaterreform im Jahre 2004 sollte diese Szene weiterentwickelt und in ihrer Vielfalt gefördert werden. Das Leitbild zur Wiener Theaterreform fokussiert hier auf eine Reihe von Zielen, die im Wesentlichen auf eine strukturelle Erneuerung der Vergabeverfahren mit erhöhter Transparenz und Einheitlichkeit, einer personellen Erneuerung durch die vermehrte Ausschreibung von Intendanzen, der Etablierung eines dezidierten Koproduktionshauses, einem Commitment zu Spartenhäusern, dem Fokus auf neue Publikumsschichten und einer Internationalisierung zusammengefasst werden kann. Die vorliegende Studie geht der Frage nach, ob die damals gesetzten Ziele erreicht wurden und die Reform entsprechende Wirkungen entfalten konnte. Nachdem die Reform hauptsächlich bei Tanz- und Theaterhäusern sowie freien Gruppen abseits der Großbühnen ansetzte, stand dieser Bereich besonders im Fokus der Betrachtung. Dennoch wurden Großbühnen sowie Gruppen, die lediglich eine Projektförderung erhalten haben, in die Analyse einbezogen, um ein umfassenderes Bild der Reform zu zeichnen. Abgesehen von den direkten Wirkungen der Reform wurde auch auf die Entwicklung wesentlicher (ökonomischer) Kennzahlen seit 2004 fokussiert. Dies ermöglicht einerseits Veränderungen datenbasiert nachzuzeichnen und stellt andererseits Daten für weitere Steuerungsentscheidungen in einem datenmäßig schlecht erfassten Bereich zur Verfügung (...). (executive summary

    Wo ein Wille, da ein Weg? Studie zur baulichen Barrierefreiheit in Betriebsstätten von Unternehmen und Nonprofit Organisationen in Ostösterreich

    Get PDF
    2006 wurde das Projekt "ÖZIV ACCESS Gleichstellungsberatung" unter der Förderung des damaligen Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) ins Leben gerufen mit dem Ziel, private Wirtschaftstreibende und öffentliche Organisationen, beratend und unterstützend bei der Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetztes zu begleiten. Seit damals wurden rund 80 entgeltliche und 50 unentgeltliche Beratungen durchgeführt, wobei Beratung für die Gestaltung barrierefreier Betriebsstätten und behindertengerechter Arbeitsplätze weder nachgefragt noch gewünscht wurde. In Anbetracht steigender Zahlen von ArbeitnehmerInnen mit Behinderung bzw. begünstigt behinderter Personen, ging die vorliegende, vom Österreichischen Zivil-Invalidenverband und dem NPO-Institut durchgeführte Studie, folgenden Fragestellungen nach: - In welchem Ausmaß sind Betriebsstätten in Ostösterreich barrierefrei zugänglich? - Inwieweit besteht seitens der Unternehmen Bereitschaft in barrierefreie Betriebsstätten zu investieren? - Besteht bei den Unternehmen Unterstützungsbedarf hinsichtlich des Abbaus von Barrieren für Menschen mit Behinderung in Betriebsstätten? Methodisch wurden erstens Leitfadeninterviews mit verantwortlichen Personen in Unternehmen in vier Branchen und NPOs geführt. Zweitens wurde zur Beurteilung der baulichen Barrierefreiheit eine Begehung von 1-2 Betriebsstätten des Unternehmens bzw. der NPO durchgeführt. Ergebnisse der Studie: Insgesamt gesehen, stehen die betrachteten Unternehmen und NPOs einer Beschäftigung von Personen mit Behinderung positiv gegenüber und beschäftigen auch MitarbeiterInnen mit Behinderung. Der Großteil dieser MitarbeiterInnen zählt jedoch zu langjährigen Angestellten, die im Laufe ihrer Tätigkeit eine Behinderung bekommen haben. Die Verantwortung zur Finanzierung von notwendigen Umbauten sehen die meisten befragten Personen großer Unternehmen beim Unternehmen selbst. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) wie auch NPOs sehen zumindest eine Teilverantwortung beim Staat. Über die Fördermöglichkeiten sind die meisten jedoch schlecht oder nicht informiert. Neueinstellungen von Personen mit Behinderungen werden von der Mehrheit mit Skepsis betrachtet. Die Skepsis wird mit Begründungen wie zu rigider Kündigungsschutz und zu hohe Leistungsanforderungen an die MitarbeiterInnen argumentiert. Zudem gäbe es auch eine zu geringe BewerberInnenzahl. Dies zeigt, dass (mangelnde) bauliche Barrierefreiheit nur ein Aspekt in Zusammenhang mit der Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt darstellt. Nichtsdestotrotz wird bauliche Barrierefreiheit in erster Linie für den Kundenbereich angestrebt und v.a. in Verkaufsfilialen im außerstädtischen Bereich oder in Industriegebieten umgesetzt. Bei MitarbeiterInnen mit Behinderung erfolgt eine individuelle Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Aufgabenbereiche an ihre jeweiligen Bedürfnisse. Dabei werden allfällige Umbaumaßnahmen innerhalb der Unternehmens- und Organisationsstruktur schnell entschieden und genehmigt. Bei der Begehung der untersuchten Objekte hat sich gezeigt, dass drei Viertel der sechzehn begangenen Gebäude sogenannten K.O.-Barrieren aufweisen also von Menschen mit Behinderung nicht genützt werden können. Die häufigste K.O.- Barriere sind fehlende barrierefreie Sanitäranlagen oder Stufen vor Eingängen und betreffen vor allem Personen mit Mobilitätseinschränkung. In allen vier untersuchten Branchen wird die Gruppe mobilitätseingeschränkter Personen, am häufigsten durch Barrieren behindert. Am zweitstärksten sind Personen mit Sehbehinderung sowie blinde Personen betroffen. Im Hinblick dessen, dass das Thema "Barrierefreiheit" auch in Zukunft, nicht zuletzt durch die alternde Bevölkerung, eine zunehmend größere gesamtgesellschaftliche Rolle spielen wird, ist es vergleichsweise noch schlecht verankert. Maßnahmen zur Sensibilisierung sollten jedoch nicht nur bei Verantwortlichen in Unternehmen und NPOs angesetzt werden. Die notwendige Akzeptanz für ArbeitnehmerInnen mit Behinderung betrifft nicht unwesentlich auch KundInnen und somit letztlich die Gesamtbevölkerung (...). (executive summary
    corecore