61 research outputs found

    The burden of an ageing society as a public debt

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    Demographic change in industrialized nations has been a matter of common interest for some time. The financial implications of an ageing society are also increasingly discussed, particularly with regard to pension systems. The impact of this development on public finances is, however, only gradually being realized and the constitutional framework of public finances in Germany and the European Union just falls short of ignoring it entirely. This paper is a preliminary assessment of the burden of an ageing society under the fiscal law, specifically in respect of prospective entitlements to the public pension system. The first part analyses the provisions of the German constitution on finances (Finanzverfassungsrecht) to identify what rules, if any, exist addressing such (potential) expenditures, which lie in the immediate or very distant future. The second part of the paper analyses the fiscal requirements under European Union law. In the third and final part a few comments on the proposed national pact on stability and the recent moves to amend the German Federal Constitution are presented

    The European Central Bank’s outright monetary transactions and the Federal Constitutional Court of Germany

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    This note reviews the legal issues and concerns that are likely to play an important role in the ongoing deliberations of the Federal Constitutional Court of Germany concerning the legality of ECB government bond purchases such as those conducted in the context of its earlier Securities Market Programme or potential future Outright Monetary Transactions

    Missachtung rechtlicher Vorgaben des AEUV durch die Mitgliedstaaten und die EZB in der Schuldenkrise

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    Zusammenfassung und Ergebnisse 1. Es gibt gute Argumente für ein generelles Verbot (freiwilliger) Unterstützungsleistungen an Euro-Mitgliedstaaten. 2. Die Vereinbarkeit der Leistungen der EU im Rahmen des EFSM mit Art. 122 Abs. 2 AEUV ist fraglich. Die Beurteilung der Kausalitätsfrage ist maßgebend. 3. Die Vereinbarkeit der Leistungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der speziellen Griechenlandhilfe und im Rahmen der EFSF mit dem AEUV in der damals geltenden Fassung ist nicht sicher. 4. Die Einführung von Art. 136 Abs. 3 AEUV modifiziert das Vertragsrecht und ist wohl noch in Einklang mit Art. 48 Abs. 6 EUV erfolgt. 5. ESM und Fiskalpakt verstoßen nach der Änderung des Primärrechts wohl nicht gegen den AEUV. 6. Unabdingbar für die Schaffung des ESM sind aber das Inkrafttreten von Art. 136 Abs. 3 AEUV und 7. Der Erwerb von Forderungen gegen Mitgliedstaaten über einen längeren Zeitraum und zur Erleichterung von Zinslasten überschreitet die Befugnisse und Zuständigkeiten des ESZB. 8. Der Erwerb von Forderungen gegen Mitgliedstaaten über einen längeren Zeitraum und zur Erleichterung von Zinslasten ist nicht mit dem Verbot der Kreditgewährung durch Zentralbanken an Hoheitsträger nach Art. 123 AEUV zu vereinbaren 9. Die Gewährung von langfristigen Krediten an Banken verstößt ebenfalls gegen die Zuständigkeitsordnung des AEUV und ist bei einer Weiterleitung der Mittel an Hoheitsträger nicht mit Art. 123 AEUV zu vereinbaren. 10. Die Akzeptierung von ausfallgefährdeten Forderungen als Sicherheit für die Gewährung von Krediten durch das ESZB verstößt gegen Art. 18.1., zweiter Spiegelstrich, Satzung ESZB/EZB

    Staatslenker und Banken im Wettbewerb : ĂĽber die Entstehung des Papiergelds ; ein rechtshistorischer Ăśberblick

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    Die ersten »Banknoten« waren Schuldscheine oder Quittungen für hinterlegte Edelmetalle. Erst mit der Abkopplung von Papier und Einlage eröffneten sich neue Möglichkeiten der Finanzierung für Banken und Staatslenker – mit den entsprechenden Risiken. Der historische Blick auf die unterschiedlichen geldpolitischen Interessen von Regierungen, Privat- und Zentralbanken wirft auch ein neues Licht auf die Hintergründe der gegenwärtigen Krise
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