2 research outputs found
Determinanten der Höhe von Wirtschaftsprüfungshonoraren am Beispiel von gelisteten Unternehmen im Prime Standard
Sowohl mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, als auch haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (i.S.d. § 264a HGB) sind gemäß § 316 Abs. 1 HGB verpflichtet, durch einen Abschlussprüfer geprüft zu werden. Dabei stehen auf der einen Seite die zu prüfenden Unternehmen, die an einem möglichst geringen Abschlussprüferhonorar interessiert sind. Auf der anderen Seite stehen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die sicherstellen müssen, dass mindestens die Kosten der Prüfung gedeckt werden. Es ist deshalb für beide Parteien von hoher Relevanz zu wissen, welche Faktoren das Honorar für die Abschlussprüfung beeinflussen. Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Studie soll der Beantwortung dieser Fragestellung nachgegangen werden. Derzeit liegen wenige empirische Untersuchungen vor, die die Determinanten des Abschlussprüferhonorars auf dem deutschen Markt untersuchen. Ausschlaggebend ist hierfür insbesondere, dass erst durch das in 2005 verabschiedete Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) die Angabe des Wirtschaftsprüferhonorars im Abschlussbericht verpflichtend ist. In den bislang veröffentlichten Studien stellt sich insbesondere die Größe des Unternehmens als signifikanter Einfluss auf das Honorar heraus. Auch das Risiko des Unternehmens kann als einflussnehmende Größe auf das Honorar identifiziert werden. Es gilt zu überprüfen, ob weitere Faktoren die Höhe des Abschlussprüferhonorars maßgeblich beeinflussen. Die vorliegende Studie untersucht zum einen, ob die Determinanten Größe und Risiko des Unternehmens empirisch bestätigt werden können. Zudem ist es Ziel dieser Arbeit weitere Faktoren zu identifizieren, die die Höhe des Abschlussprüferhonorars beeinflussen. Dies kann in Zukunft gegebenenfalls dabei helfen, eine höhere Transparenz im Bereich der Vergütung der Abschlussprüfung zu schaffen. Durch die Identifikation der ausschlaggebenden Einflussgrößen wird gewährleistet, dass die WP-Gesellschaft kein zu geringes Honorar einfordert und das zu prüfende Unternehmen kann nachvollziehen, ob sich das zu zahlende Honorar in einem angemessenen Rahmen befindet. Dadurch weist die vorliegende Themenstellung eine hohe ökonomische Relevanz auf. Eine akademische Relevanz ergibt sich zudem aus dem noch relativ jungen Forschungsgebiet der Determinanten des Abschlussprüferhonorars auf dem deutschen Markt. (...