14 research outputs found

    Gleichstellungsimpulse im SGB II Zielsteuerungssystem: Zwischenbericht

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    Dieser Zwischenbericht stellt erste Ergebnisse aus dem bisherigen Verlauf des Forschungsprojektes "Gleichstellungsimpulse im SGB II Zielsteuerungssystem" dar. Auf Basis eines qualitativen und quantitativen Forschungszugangs wird untersucht, welche steuerungsrelevanten Impulse im Rahmen des besteh­enden bundesweiten Zielsteuerungssystems in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gesetzt werden können, damit die Jobcenter und weitere Steuerungsbeteiligte durchgängig das gleichstellungs­politische Ziel verfolgen und in ihrem Handeln zum Ausdruck bringen. Der Zwischenbericht liefert erste Erkenntnisse sowie Ableitungen aus der Literatur- und Dokumentenanalyse, aus Interviews mit Expert*innen sowie aus den Fallstudien an 16 Jobcenter-Standorten

    Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn: seine Kontrolle und Durchsetzung sowie bürokratische Kosten für Arbeitgeber

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    Die vorliegende Studie untersucht die Einhaltung der Pflichten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), den Aufwand der Arbeitgeber, die Vorgehensweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei der Prüfung der Einhaltung der Pflichten und die Rolle der Haftung des Auftraggebers nach § 13 MiLoG. Dazu wurden eine standardisierte telefonische Befragung bei Betrieben sowie leitfadengestützte Interviews mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Interessenvertretungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Betrieben und sonstigen Akteuren durchgeführt. Zudem wurden die Daten, die vom Zoll in der "Zentralen Datenbank Programmunterstützung Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (ZenDa ProFiS) erhoben werden, analysiert. Die Analyse identifiziert wichtige Handlungsbedarfe bei der Durchsetzung des Mindestlohns. Dazu gehören Vereinfachungen bei der Umsetzung des MiLoG in den Betrieben, eine wirkungsvollere Informationspolitik sowie Verbesserungen bei der Ausstattung der FKS.This study examines the compliance with the obligations under the German Minimum Wage Act andthe compliance cost to employers. Furthermore, it analyses the organisation and process of the FKS, the agency charged with the inspection of the minimum wage in Germany. In addition, it considersthe role of civil liability for the payment of minimum wages in the case of service contracts. For these purposes, a standardised employer survey as well as semi-standardised interviews with a wide range of actors were conducted. In addition, process data of the FKS was analysed. The study identifies important needs for action for a better enforcement of the minimum wage. This includes simplifications in the implementation of the Minimum Wage Act for companies, a more effective information policy and improvements regarding the staff and equipment of the FKS

    Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III: Zwischenbericht 2011

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    Die Anforderungen an Schülerinnen und Schüler zwei Jahre vor ihrem Schulabschluss sind hoch. Schulisch sind sie mit vielen Prüfungen gefordert. Daneben müssen sie Bewerbungen für Ausbildungsplätze schreiben. Wenn es zum Bewerbungsgespräch kommt, stehen sie vor einer unbekannten Situation. Viele sind unsicher darüber, wie es nach der Schule weitergeht. Das Berufsleben - später meist selbstverständlich - ist die große Unbekannte. In dieser Phase hilft die Berufseinstiegsbegleitung nach dem Arbeitsförderungsrecht derzeit in einer modellhaften Erprobung an rund 1.000 Schulen denjenigen, die besondere Schwierigkeiten beim Schulabschluss und beim Übergang in die berufliche Zukunft haben. Bisher wurden dabei rund 37.000 Schülerinnen und Schülern durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Die begleitende Wirkungsforschung (Evaluation) zeigt nun, dass sich bei den Teilnehmenden leichte Verbesserungen der Noten in Mathematik, Deutsch und Englisch zeigen. Von denjenigen, die die Schule „in Begleitung“ verlassen haben, haben 22,8 % eine betriebliche und 5,1 % eine schulische Berufsausbildung begonnen. Vergleichszahlen zu Übergängen von der Schule in den Beruf von jungen Menschen "ohne entsprechende Begleitung" liegen noch nicht vor. Nach der Schule verteilen sich die Schülerinnen und Schüler auf verschiedene Betriebe, Berufsschulen und andere Einrichtungen. Für die Tätigkeit der Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter stellt dies eine räumliche und eine organisatorische Herausforderung dar. Denn die Berufseinstiegsbegleitung endet in der Berufsausbildung normalerweise erst nach sechs Monaten. Damit soll die kritische Anfangsphase, in der die meisten Abbrüche stattfinden, stabilisiert werden. Die bisherigen positiven Erfahrungen mit der Berufseinstiegsbegleitung haben die Bundesregierung dazu veranlasst, im Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt die Entfristung der Berufseinstiegsbegleitung vorzuschlagen. Der Deutsche Bundestag hat dieses Gesetz am 23. September 2011 verabschiedet
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