7 research outputs found
Generative Einkommensverteilung und Generationenkonflikt
In der Vergangenheit war die funktionale Einkommensverteilung das dominierende gesellschaftspolitische Thema. In der Gegenwart ist es die personelle Einkommensverteilung. In der Zukunft wird es die generative Einkommensverteilung sein; sie wird die »Neue Soziale Frage« sein. Im Mittelpunkt des Beitrages von Cirsten Roppel, Evidence Economic Analysis & Consulting und Lehrbeauftragte der Universität Trier, und Ulrich Roppel, ehemals Bundeskanzleramt, steht die Frage nach den zentralen Determinanten der intergenerativen Einkommensverteilung und die Sorge, dass eine Verschlechterung der Verteilung für die Jungen das Potenzial für einen Generationenkonflikt in die Höhe treiben wird. Ob es zu einem Konflikt kommen wird, hängt zwar nicht allein von wirtschaftlichen Faktoren ab, diese werden aber dominieren. Entscheidend ist der Umfang, zu dem die Einkommen der Jungen in Anspruch genommen werden, um die Einkommen der Alten zu finanzieren. Soll die Einkommensverteilung unverändert bleiben, muss der Einkommensquotient reduziert werden
Zukunft des Sozialstaates: Herausforderungen des demographischen Wandels
Im Großen und Ganzen sind die Sozialversicherungen zukunftsfähig aufgestellt; gleichwohl besteht weiterer Handlungsbedarf. Mit der Agenda 2010 und dem Wechsel von einem Defined Benefit- auf ein Defined Contribution-System hat die Regierung Schröder den ersten, mit der Schuldenregel, der Rente mit 67 und der Schaffung eines funktionalen Versicherungswettbewerbs hat die Regierung Merkel den zweiten großen richtigen Schritt getan. Das Erreichte sollte nicht in Frage gestellt werden. Im Einzelnen werden folgende Sachverhalte angesprochen: Demographie: Skizziert werden die Ergebnisse der aktuellen amtlichen Bevölkerungsprognose. Sie ist keine Kaffeesatzleserei. Staatshaushalt: Die amtlichen Tragfähigkeitsberichte werden ebenfalls kurz dargestellt. Die Schuldenbremse ist nicht überzogen. Arbeitsmarkt: Kontinuierlich steigende Beitragssätze zur Sozialversicherung wären kontraproduktiv. Der Schuldenregel sollte daher die 40-Prozent-Regel flankierend an die Seite gestellt werden. Rentenversicherung: Ein Anstieg des gesetzlichen Zugangsalters über das Lebensjahr 67 hinaus wird bei einer weiter ansteigenden Lebenserwartung erforderlich werden. Krankenversicherung: Die Interessen der Versicherten müssen durch wirksamen Versicherungswettbewerb gestärkt werden. Das Konzept der Bürgerversicherung würde das Versicherungsprinzip und den Versicherungswettbewerb schwächen. Pflegeversicherung: Der aktuelle Beitragssatz wird bei Weitem nicht ausreichen, um die bestehenden Leistungsansprüche zu finanzieren. Anzustreben ist die Integration der Pflege- in die Krankenversicherung. Rehabilitation: Die Leistungen der medizinischen Rehabilitation sollten auf Anschlussheilbehandlungen konzentriert und die Vergütung der Rehabilitationskliniken sollte derjenigen der Krankenhäuser angepasst werden. Soziale Marktwirtschaft: Soziale Sicherheit ist ein für Wachstum konstitutiver Produktionsfaktor. Die Wirtschaftskrise hat nicht nur die in Vergessenheit geratene Stabilisierungswirkung der Sozialleistungssysteme in Erinnerung gerufen, diese haben auch zunehmendem Protektionismus entgegengewirkt
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik: Das Erreichte nicht in Frage stellen
Die demographische Entwicklung und die Schuldenkrise werden, da sie dem staatlichen Finanzierungsspielraum enge Grenzen setzen, konfliktreiche Anpassungen bei den Leistungen erfordern. Nach Ansicht von Cirsten Roppel, Universität Trier, und Ulrich Roppel, MinDir a.D. Bundeskanzleramt, ist bei der Gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung eine Entwicklung in Richtung Basissicherung zu erwarten. Deutschland sei in dieser Hinsicht zukunftsfähig aufgestellt, vorausgesetzt das Erreichte werde nicht in Frage gestellt
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik: Das Erreichte nicht in Frage stellen
Die demographische Entwicklung und die Schuldenkrise werden, da sie dem staatlichen Finanzierungsspielraum enge Grenzen setzen, konfliktreiche Anpassungen bei den Leistungen erfordern. Nach Ansicht von Cirsten Roppel, Universität Trier, und Ulrich Roppel, MinDir a.D. Bundeskanzleramt, ist bei der Gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung eine Entwicklung in Richtung Basissicherung zu erwarten. Deutschland sei in dieser Hinsicht zukunftsfähig aufgestellt, vorausgesetzt das Erreichte werde nicht in Frage gestellt.
Herstellung von Wettbewerb durch Übertragung der Alterungsrückstellung in der Privaten Krankenversicherung
Gibt es in Deutschland zu viele Krankenkassen? Eine Analyse der Wettbewerbsintensität in der gesetzlichen Krankenversicherung Deutschlands
Vor mittlerweile mehr als 25 Jahren wurde mit Einführung des freien Krankenkassenwahlrechts die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in eine marktwirtschaftliche Ordnung überführt, in welcher gesetzliche Krankenkassen zueinander im Wettbewerb stehen. In Folge dessen hat eine Marktbereinigung stattgefunden und die Anbieterzahl auf dem Markt der GKV ist stark zurückgegangen. Der vorliegende Artikel beleuchtet die aktuelle Anbieterstruktur um festzustellen, ob diese zu einem funktionsfähigen Wettbewerb beiträgt. Hierfür wurden die nach den Prämissen des wettbewerbspolitischen Leitbildes der Workable Competition bedeutsamsten Marktstrukturkriterien der Anbieterkonzentration, der Marktoffenheit sowie der Produktdifferenzierung untersucht und anhand von branchenübergreifend etablierten Normen eine Bewertung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Marktstruktur vorgenommen. Im Ergebnis kann der GKV-Markt aktuell als mäßig bis teils hoch konzentriert mit einem niedrigen Produktdifferenzierungsgrad und hohen Marktzutrittsschranken beschrieben werden. Zudem unterliegt er nach wie vor einer weitreichenden staatlichen Regulierung. Während die vielfach geäußerte Forderung nach einer Reduktion der Krankenkassenanzahl sich in der Analyse als unbegründet erweist, ist aus wirtschaftspolitischer Sicht jedoch von anderen Effizienzreserven auszugehen, welche sich aus der aktuellen Marktstruktur ergeben und die es durch ordnungspolitische Maßnahmen weiter aufzulösen gilt
