7 research outputs found

    Parlamentarier und Parlament | Konflikte in modernen Volksvertretungen

    No full text
    Zunehmend bestimmen über das rechtlich und politisch Nötige hinaus parteipolitische Ziele das Geschehen im Parlament. Vorgaben der Fraktionsführungen und der Exekutive dominieren das Handeln der Abgeordneten und begrenzen ihre Unabhängigkeit. Die Entscheidungsprozesse sind immer weniger transparent. Demokratie gründet jedoch auf dem persönlich unabhängigen Abgeordneten. Nur seinem Gewissen unterworfen, soll er frei von Aufträgen und Weisungen das Volk vertreten, vor allem diejenigen, die auf der Schattenseite des Lebens stehen. Das Parlament soll den Dialog mit der Bevölkerung führen, ihre Willensbildung durch das Aufzeigen politischer Handlungsalternativen mitformen, die Regierung bilden und kontrollieren sowie Gesetze beschließen.Als Regelungsrahmen für das Zusammenleben der Menschen bleiben Gesetze unverzichtbar. Die wachsende Bedeutung der Verwaltung und privatrechtsförmigen Daseinsvorsorge aber macht die Kontrolle der Regierung immer wichtiger; das gilt vor allem für die Landesparlamente. Die Kontrolle ist zuvörderst Sache des einzelnen Abgeordneten. Er braucht in einer sich verändernden Welt veränderte Handlungsmöglichkeiten. Sie soll dieses Buch aufzeigen. Es faßt die in fünfundzwanzig Jahren als Fraktionsgeschäftsführer in der Bremischen Bürgerschaft gewonnenen Erfahrungen zusammen.Zentrale Aussagen betreffen die Ausschüsse als zentraler politischer Ort im Arbeitsparlament, ihr Selbstbefassungsrecht und die Öffentlichkeit der Verhandlungen, damit die Entscheidungsprozesse transparent werden. Der Abgeordnete muß sich informieren und Mißstände ohne Beschränkungen zugunsten Betroffener - wie durch den Datenschutz oder die Vorenthaltung der Indemnität - öffentlich machen können: Kontrolle ist nur in und mit Hilfe der Öffentlichkeit wirksam. Seine Unabhängigkeit stärken geheime Abstimmungen in Sachfragen und die Wahl der Ausschußmitglieder statt der Entsendung durch die Fraktionsführung. Für die Regierungsmitglieder muß das parlamentarische Ordnungsrech

    9.4 Literatur

    No full text
    corecore