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Streler, Johannes OP
Streler, Johannes OP I. Geboren vermutlicli noch vor 1390, trat St. frühzeitig in den Dominikanerorden ein. Sein Geburtsort ist nicht bekannt; nach einer Titelaufschrift der Frankfurter Hs. Ms. Praed. 20 war er "filius nativus" des Frankfurter Konvents. 1416 wirkte er, wie er selber berichtet, im Trierer Kloster als magister studentium. 1431 ließ er sich an der Univ. Wien als Student der Theologie einschreiben und hielt hier in den folgenden Jahren als Cursor biblicus und Sententiarius die zur Erlangung des Doktorgrades vorgeschriebenen Vorlesungen. 1439 wurde er zum Magister der Theologie promoviert. Eine Reise im Auftrag des Ordens (1432/33) und ein Aufenthalt in Frankfurt (1437) unterbrachen die Wiener Studienjahre. Im Frühjahr 1439, also noch während seiner Wiener Zeit, wählte ihn der Frankfurter Konvent zu seinem Prior. Im September 1440 immatrikulierte sich St. als Dr. theol. an der Univ. Köln. 1442- 44 ist er zeitweise in Straßburg und 1444-45 in Frankfurt nachweisbar. 1445 kehrte er als Professor der Theologie nach Wien zurück und nahm Vorlesungen auf. Im WS 1445/46 wählte ihn die theologische Fakultät zu ihrem Dekan; zur gleichen Zeit bekleidete St. das Amt des Vikars der österreichischen Nation innerhalb der Ordensprovinz Teutonia. 1448 begegnet er nochmals in Straßburg. 1451 -52 schrieb er das Augustinus-Florileg im Frankfurter Ms. Praed. 70. St. starb am 23. Okt. 1459. Sein persönlicher Bücherbesitz (darunter Autographen fast aller seiner Schriften) fiel dem Frankfurter Kloster zu. II. 1. St. gehört nicht zu den namhaften und wirkungsmächtigen theologischen Gelehrten des 15. Jh.s. Seine Hauptschriften waren dazu bestimmt, den Anforderungen des artistisch-theologisclien Studienganges an der Univ. Wien Genüge zu tun. Mehrere Opuscula, Vorlesungen und Predigten traten im Laufe der 40er Jahre hinzu. Mindestens vier Schriften sind unvollendet geblieben. Ob St. überhaupt mit der Absicht der Piiblikation schriftstellerisch arbeitete, bleibt zweifelhaft. Nennenswerte Verbreitung hat nach unserer gegenwärtigen Kenntnis keines seiner Werke gefunden; von den Predigten und den 'Informationes' abgeselien, liegen alle Texte bezeichnenderweise nur in autographer Überlieferung in Frankfurt, StB u. UB, Ms. Praed. 20 und Ms. Praed. 60, vor. St. hat vor allem durch das gesprochene Wort: in Vorlesung und Predigt gewirkt. Seine Berufung in verantwortliche Ordens- und Universitätsämter zeugt von dem Ansehen, das er im Orden und in Kreisen der Wiener theologischen Fakultät besaß. Ungesichert bleibt die Autorschaft an den 'Quaestiones librorum de anima', die eine Aschaffenburger Hs. (Hofbibl., Ms. 47 a, f. 1 -50) einem Magister Johannes de Franckfordia zuweist. H. THURN (J. HOFMANN/H. THURN, Die Hss. d. Hofbibl. Aschaffemburg, 1978, S. 110) bezieht den Namen vermutungsgsweise auf Streler. Da St. sonst nicht unter diesem Namen bezeugt ist und eine Ordensbezeichnung fehlt, ist keine sichere Entscheidung möglich. VgI. auch Johann von Frankfurt. 1. 'Quaestiones in Aristotelis Metaphysica' (Frankfurt, Ms. Praed. 20, f. 326-330). Begonnen (in Wien?) im Winter 1431 "pro continuatione dierum vacantiarum". St. behandelt in kurzer Form ausgewählte Themen aus dem 1. und 2. Buch der 'Metaphysik' und bezieht u.a. Stellung zu den "opiniones Platonicorum". Mit L. II q. 6 bricht der überlieferte Text unvermittelt ab. 2. 'Dicta in librum Ecclesiasticum' (Ms. Praed. 20, f. 1 - 91). Als erstes exegetisches Thema ("primus cursus") wies die Wiener theologische Fakultär St. das Buch Ecclesiasticus zu. Wegen einer Reise mußte er die Anfang Nov. 1432 begonnene Vorlesung nach kurzer Zeit unterbrechen. St. konnte sie erst am 8. Juni 1433 mit c. 3 wieder aufnehmen und am 16. Nov. dieses Jahres abschließen. 3. 'Lectura in epistolas Pauli ad Timotheum' (Ms. Praed. 20, f. 92- 107; mit inseriertem Text). Nach FRANK, S. 211, las St. im Winter 1433134 über die beiden Paulus-Briefe, die ihm die Fakultät als Gegenstand des zweiten Cursus zugeteilt hatte. Der Text ist am Ende auf 1433 datiert; St. spricht hier die Hoffnung aus, zu gegebener Zeit über die Sentenzen lesen zu können ("Sperans eciam ad sentenciarum lecturam suo tempore pervenire"). 4. 'Lectura in libros Sententiarum' (Ms. Praed. 20, f. 111 - 152). Vollständig behandelt ist nur das 1. Buch der Sentenzen, und zwar anfangs in Anlehnung an den Kommentar des Wiener Theologen Heinrich Totting de Oyta. Beginnend mit I 15 löst sich St. von diesem Leitfaden (127 va: "Hic incipio dimittere questiones principales Magistri Henrici de Oyta"). Der Kommentar zum 2. Buch, begonnen am 13. Okt. 1434, bricht nach wenigen Seiten in der Erklärung von II 9 mitten im Satz ab. 5. 'Quaestiones in libros Sententiarum' (Ms. Praed. 20, f. 159 - 313). Ein vollständiger Zyklus von Vorlesungen, die im Unterschied zur stärker kursorischen 'Lectura' den Hauptinhalt der wichtigsten Distinktionen in scholastischer Form problematisieren. Neben Thomas und Albertus Magnus werden im Text und in marginalen Zusätzen vor allem Petrus de Palude (Pe. Pa.) und Michael (de Furno) zitiert, seltener Johannes von Sterngassen. St. begann die Vorlesung im Sommer 1434 und schloß sie spätestens Anfang 1436 ab. In einer Schlußklausel unterwirft er seine Darlegungen dem Urteil der Wiener und der Kölner Universität. 6. 'Lectiones super epistolam Pauli ad Romanos' (Ms. Praed. 60, f. 130- 133). St. beginnt die Auslegung mit einer Commendatio des von ihm gewählten Themas (Phil 3,21) und erörtert anschließend verschiedene Dubia, die sich auf die Paulus-Briefe insgesamt und speziell auf den Römerbrief beziehen. Vom Text des Römerbriefe selbst ist nur die Salutatio apostolica (1,1-7), also nur der Anfangsabschnitt des Exordiums (1,1- 17), behandelt. St. setzt sich hier namentlich mit den "Errores hereticorum" (Arius, Photius, Sabellius) auseinanauseinander und führt gegen sie in der Filiationsfrage thomistische Argumente ins Feld. Die Zuhörer werden mit "venerandi mei" angesprochen. Der Vortrag des Textes, begonnen in der Zeit um den 23. Sonntag nach Pfingsten, zog sich über die Wende eines nicht näher bezeichneten Jahres hin (132 va Lect. ult.: [...] "quam epistolam transacto anno dei nutu incepi"). 7. Eine in Frankfurt, StB u. UB, Ms. Praed. 70, f. 1v, erwähnte "Lectura magistri Johannis Streler super prima canonica Johannis" ist nicht erhalten. 8. 'Lectiones super psalmos poenitentiales' (Ms. Praed. 60, f. 198-202). Ein umfänglicher Prolog handelt im I. Principale ausführlich von den einzelnen Worten des Titulus (tractatzis, septem, psalmorum, penitencialium); das 2. Principale geht wesentlich knapper auf die radix (den Urheber) und auf die utilitas der Bußpsalmen ein. Die Texterklärung selbst endet nach wenigen Spalten mit einer Auslegung zu v. 1-2 des ersten Bußpsalms, die um das Thema der Prädestination kreist. 9. Predigteil. Ohne ein zusammenhängendes Predigtwerk zu hinterlassen, ist St. seinen Ordens- und universitären Amtspflichten gehorchend zu verschiedenen Zeiten als Prediger aufgetreten. Wie er in Ms. Praed. 20, 187 ra, selbst bezeugt, hielt er 1434 am Wiener Schottenstift eine lat. Predigt zum Fest Mariae Geburt. Als Universitätsprediger übernahm er später in Wien Predigten zu Mariae Himmelfahrt (1439) und zum Weihnachtsfest (1445; FRANK, S. 212, 213). Eine Notiz in Ms. Praed. 60, 13 va (Straßburg, Anfang der 40er Jahre), hält fest, daß er "post prandium in conventu propter dedicacionem altaris" eine Evangelienstelle auslegte ("Applicavi donum sapientie apostolis [...]"). Neben Abschriften von Predigten Meister Ingolds überliefert der Sammelband Ms. Praed. 60 eine Reihe verfasserloser Sermones, von denen einige möglicherweise St. zuzuschreiben sind. Drei lat. Predigten eines Strelarius (zum 14., 16. und 17. Sonntag nach Pfingsten) finden sich eingestreut in eine De-tempore-Reihe, die der Pleban der Kirche im elsässischen Lautenbach 1448 aufzeichnete (Basel, UB, cod. A. X. 127, 130 r, 141 v, 142 v). Es handelt sich um kurze Predigtdispositionen, deren Verfasser - ähnlich wie häufig Meister Ingold in seinen Predigten - Dreizahl-Schemata zugrunde legt (z. B. 130 r "Dilectionem ostendit triplici signo: [...]"). Der Sermo zu Dominica 17 ist unvollständig. Die einzige bekannte dt. Predigt, gehalten von "meister Hans Strell anno 49 jor," hat Lc 17,17 "Seind nit zechen [Aussätzige] gereinigt? Wo sind die neun?" zum Gegenstand. Der Text wurde im Nürnberger Dominikanerinnenkloster St. Katharina aufgezeichnet (Nürnberg, StB, cod. Cent. V1, 52, 205 r - 218 r). 10. 'Miracula S. Theodulphi' (Ms. Praed. 60, f. 245 -247). In einem persönlich gefärbten Zusatz zur Abschrift einer Vita s. Theodulphi berichtet St. rückblickend von drei Heilungswundern, die der Heilige um 1416 in Trier an dem Dominikanerprior Giselbertus de Traiecto, dem Subprior Johannes Bolant und an einem Famulus des Domdekans bewirkt habe. Mit der Wendung "Et ego frater Johannes sacre theologie professor [...] ea que audivi et vidi non silebo" unterstreicht St. die Glaubwürdigkeit seines Berichts. 11. 'Informationes' (Basel, UB: cod. E.III.13 47 r; Abdruck: Löhr, 1924, S. 162). In sechs kurzen Sätzen äußert St. seine Lehrmeinung über unterschiedliche Wahlverfahren im Konvent, Fragen der Beichte und Absolution sowie über die unbefleckte Empfängnis. In diesem letzten Punkt vertritt St. ("BMV tenet conceptam sine originali") eine ihn im Orden isolierende Meinung. Außer den Niederschriften eigener Werke sind von St.s Hand zahlreiche Abschriften theologischer und moralphilosophischer Texte anderer Autoren erhalten. Nach örtlichen Vorlagen, zuweilen in Verbindung mit weiteren Schreibern kopierte und exzerpierte er während seiner Aufenthalte in Frankfurt, Straßburg und Köln, was ihm nützlich und bewahrenswert erschien. Predigten, darunter die des Meisters Ingold, sowie moralrheologische Kompendien jeder Art (Moralitates, Figurae Bibliorum, Florilegien), auch Fabeln (Aesopus, PS.-Cyrillus) und der 'Physiologus' fanden sein Interesse. Auf das Kölner Studium weist die Abschrift des Physik-Kommentars in Frankfurt, StB u. UB, Ms. Praed. 39. Unter den Ordensschriften sei das 'Opus indulgentiarum' des Domiilikaners Blandus de Pavorino (Frankfurt, Stadtarch., Dominikanerbuch 19) hervorgehoben. Das meiste, was er schrieb, war für den eigenen Gebrauch bestimmt, Knappe Bemerkungen über die Beschaffenheit der Vorlagen ("ex antiquissimo libro rescriptus; in albo sollempni libro in bona scriptura") verraten seinen Büchersinn. St. schreibt eine dichte, bewegungsreiche Gelehrtenkursive, deren Niveau durchweg unterhalb der Buchschrift bleibt. Literatur: ...
Ein "Exemplar" des Sentenzenkommentars von Hugo de Sancto Caro
Der Dominikaner Hugo de Sancto Caso (um 1190-1263), seit 1225 im Konvent Saint-Jacques in Paris lebend, lehrte von 1230 bis 1235 als Magister der Theologie an der Pariser Universität. Um 1231/32 las er hier über die Sentenzen des Petrus Lombardus. Sein bisher noch unveröffentlichter Kommentar ist überwiegend als lectio continua, vereinzelt in Form von Marginalglossen zum Text der Sentenzen überliefert. Die bisher bekannt gewoldenen Handschriften hat zuletzt Th. Kaeppeli, Scriptores Ordinis Praedicatoruin Medii Aevi 2 (1975) Nr. 1983 verzeichnet. Von den dort genannten 36 Textzeugen gehören nach Kaeppeli 24 dem 13. Jahrhundert und 9 dem 14. Jahrhundet an; drei Handschriften stammen aus dem 15. Jahrhundert. Die Handschrift Ms 573 der Universitätsbibliothek Leipzig, die Kaeppeli in das 14. Jahrhundert setzt, durfte nach Ausweis des Schriftbefundes eher in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden sein. Für die Überlieferung des Sentenzenkomnentars kommt ihr eine eigene Bedeutung zu - nicht wegen der Qualität ihres Textes, sondern deshalb, weil sie sich bei genauerer Untersuchung als ein "Exemplar" des Sentenzenkommentars erweist. ..
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