23 research outputs found

    Chatting with Angelika Nußberger

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    Zur Entwicklung der Rechtskultur in Russland

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    Die Rechtsstaatsidee lässt sich nicht abstrakt verwirklichen, sondern nur im jeweiligen nationalen und historischen Kontext und damit unter den Bedingungen der jeweiligen Rechtskultur, die die Einstellung zum Recht und somit die Bedeutung des Rechts als gesellschaftliches Regelungsinstrument prägt. In Russland werden traditionelle Defizite, zu denen etwa die unsystematische Rechtskodifizierung, die verspätete Herausbildung der Rechtswissenschaft, die geringe Verbreitung von Rechtskenntnis der Bevölkerung zu zählen sind, nur langsam aufgeholt. Immerhin unternimmt die politische Führung Anstrengungen, die Situation durch Kodifizierungen, Umbau der Juristenausbildung und Einbindung in eine gemeineuropäische Rechtskultur zu verändern. Allerdings tragen in sich widersprüchliche rechtliche Regelungen, Scheinargumentationen, eine zum Teil mehr quantitativ als qualitativ ausgerichtete Rechtsproduktion und nach wie vor bestehende Vollzugsdefizite dazu bei, dass das Erbe des Rechtsnihilismus so schnell nicht in Vergessenheit geraten wird

    Die Grundlagen des russischen Wahlrechts

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    Die russische Verfassung lässt dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlsystems einen vergleichsweise weiten Spielraum. Für die Wahlen zur Duma hat er ein "Grabensystem" mit Elementen der Mehrheits- und der Verhältniswahl eingeführt. Das ist im Hinblick auf die Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes nicht unproblematisch. Auch andere Regelungen, insbesondere die Einschränkung der Pressefreiheit bei der Berichterstattung über den Wahlkampf, führen zu Konflikten mit allgemeinen Grundrechtsgarantien

    Vereinsleben auf Russisch oder Don Quichote und die russische Bürokratie

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    Ende 2006 verabschiedete das russische Parlament zwei Gesetze zur Regelung der Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die sich nachhaltig auf die Tätigkeit dieser Vereinigungen auswirkten. Die Registrierung von NGOs wird erschwert, zugleich werden ihnen umfangreiche Anzeige- und Berichtspflichten gegenüber den Registerbehörden auferlegt und die letzteren mit weiteren Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Schon die noch verhältnismäßig kurze Praxis zum neuen Vereinsrecht zeigt, dass das Überleben für NGOs und Vereine in Russland schwieriger und ihr Handlungsspielraum erheblich enger geworden ist. Die Befürchtungen, dass die neu eingeführten Berichtspflichten eine erhebliche Belastung darstellen und die Kapazitäten der meisten NGOs überfordern, scheinen nach Ablauf der ersten Berichtsperiode bestätigt

    Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

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    Als Mitglied des Europarates hat Russland 1998 die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert. Inzwischen sind über 200 Urteile gegen Russland ergangen. Das Verhältnis zwischen der Russischen Föderation und dem EGMR ist insbesondere seit einer Entscheidung zu einer Russland zugeschriebenen Menschenrechtsverletzung in Transnistrien äußerst angespannt. Russland ist der einzige der 46 Mitgliedsstaaten, der bisher nicht das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK ratifiziert hat. Damit blockiert es eine Verbesserung des überlasteten Kontrollmechanismus. Ratifiziert Russland das 14. Zusatzprotokoll nicht bis zum 30.6.2007, wird es zudem nötig, zwanzig Richterstellen am Gerichtshof neu zu besetzen, da die im Protokoll vorgesehene Verlängerung der Amtszeit der Richter nicht in Kraft treten kann

    Keine Schuld und keine Sühne: Zum Ende des Prozesses im "Mordfall Anna Politkowskaja"

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    Von November 2008 bis Februar 2009 wurde vor einem Moskauer Militärgericht über den Mord an der bekannten Journalistin Anna Politkowskaja verhandelt. Angeklagt waren allerdings nicht die Haupttäter, sondern lediglich mutmaßlich an der Tat Beteiligte. Alle vier Angeklagten wurden vom Vorwurf des Mordes freigesprochen, da die Geschworenen die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise nicht für stichhaltig hielten. Die rechtsstaatlichen Mängel des Verfahrens waren eklatant, die Entscheidung der Geschworenen nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" im Ergebnis aber überzeugend

    Todesstrafe in Russland

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    Die Todesstrafe ist in Russland noch immer gesetzlich vorgesehen, kann aber aufgrund eines Moratoriums des Präsidenten sowie einer Verfassungsgerichtsentscheidung nicht verhängt und vollstreckt werden. Für eine Änderung des Rechts findet sich in der Duma keine Mehrheit, obwohl Russland dazu als Mitglied des Europarats verpflichtet wäre. Die weitere Entwicklung in dieser Frage ist gegenwärtig vollkommen offen

    Wahlgesetz als Steuerungsmechanismus: Zu den neuen rechtlichen Grundlagen der Duma-Wahlen im Dezember 2007

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    Am 2.12.2007 finden in der Russischen Föderation Parlamentswahlen statt. Es wird die fünfte Staatsduma der postsowjetischen Zeit gewählt. Etwa 107 Millionen Wahlberechtigte in Russland sind aufgerufen, 450 Parlamentsabgeordnete zu wählen. Die diesjährigen Duma-Wahlen werden nach den Vorschriften eines neuen Wahlgesetzes von 2005, das wesentliche Änderungen im Vergleich zum Gesetz von 2002 enthält, durchgeführt. Stoßrichtung der Neuregelungen ist, der Entstehung eines Zwei-Parteien-Systems Vorschub zu leisten und kleinere Parteien auszuschließen. Dieser Beitrag stellt die neuen Regelungen vor und analysiert die wichtigsten Änderungen

    The Way Forward

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    Remembering Professor Rudolf Bernhardt

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