Der Beitrag beschäftigt sich mit der deutschen Rechtsprechung zu den islamischen Rechtsfiguren der Verstoßungsscheidung und der Mehrehe. Er geht insbesondere der Frage nach, unter welchen Umständen diese Rechtsinstitute vor einem deutschen Gericht Bestand haben und wann ihre Anwendung wegen Verstoßes gegen den deutschen ordre public versagt bleibt. Besondere Bedeutung haben diese Frage in Bezug auf die Witwenrente und die Familienzusammenführung