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    Zu einigen rechtlichen Aspekten der PrÀsidentschaftswahlen in Russland

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    Die GrundsĂ€tze und das Verfahren der PrĂ€sidentschaftswahlen sind in der Verfassung vom 12.9.1993 sowie im Gesetz Â»Ăœber die Wahlen des PrĂ€sidenten der Russischen Föderation« geregelt. Zum PrĂ€sidenten der Russischen Föderation kann jeder BĂŒrger der Russischen Föderation im Mindestalter von 35 Jahren gewĂ€hlt werden, der seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen seinen festen Wohnsitz in Russland hat. Die PrĂ€sidentschaftskandidaten können entweder von politischen Parteien nominiert werden oder ihre Kandidatur selbststĂ€ndig aufstellen. Im letzteren Falle bedarf es der UnterstĂŒtzung einer aus mindestens 500 Personen bestehenden WĂ€hlergruppe. Kandidaten von WĂ€hlergruppen und von Parteien, die nicht in der Staatsduma vertreten sind, mĂŒssen mindestens zwei Millionen Unterschriften zur UnterstĂŒtzung der eigenen Kandidatur vorlegen. Diese Regelungen machen es fĂŒr unabhĂ€ngige Kandidaten schwer, bei den PrĂ€- sidentschaftswahlen ihr passives Wahlrecht wahrzunehmen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist es interessant, dass man sich im Kreml entschieden hat, den Machterhalt der aus St. Petersburg stammenden Umgebung von Wladimir Putin auch ohne VerfassungsĂ€nderung zu sichern. Auf die Aufhebung des Verbots der dritten Amtszeit wurde verzichtet. Durch gezielte Änderungen und praktische Anwendung der Wahlgesetzgebung hat man Voraussetzungen fĂŒr die Wahl des vom Kreml vorgegebenen »Kronprinzen« geschaffen. In Anbetracht der Relation der verfassungsrechtlichen Kompetenzen des PrĂ€sidenten und des Premierministers wird das politische KrĂ€fteverhĂ€ltnis des erwarteten kĂŒnftigen FĂŒhrungsduos Medwedjew-Putin mit Interesse zu beobachten sein

    Wahlgesetz als Steuerungsmechanismus: Zu den neuen rechtlichen Grundlagen der Duma-Wahlen im Dezember 2007

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    Am 2.12.2007 finden in der Russischen Föderation Parlamentswahlen statt. Es wird die fĂŒnfte Staatsduma der postsowjetischen Zeit gewĂ€hlt. Etwa 107 Millionen Wahlberechtigte in Russland sind aufgerufen, 450 Parlamentsabgeordnete zu wĂ€hlen. Die diesjĂ€hrigen Duma-Wahlen werden nach den Vorschriften eines neuen Wahlgesetzes von 2005, das wesentliche Änderungen im Vergleich zum Gesetz von 2002 enthĂ€lt, durchgefĂŒhrt. Stoßrichtung der Neuregelungen ist, der Entstehung eines Zwei-Parteien-Systems Vorschub zu leisten und kleinere Parteien auszuschließen. Dieser Beitrag stellt die neuen Regelungen vor und analysiert die wichtigsten Änderungen

    Russland vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte

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    Als Mitglied des Europarates hat Russland 1998 die EuropĂ€ische Menschenrechtskonvention ratifiziert. Inzwischen sind ĂŒber 200 Urteile gegen Russland ergangen. Das VerhĂ€ltnis zwischen der Russischen Föderation und dem EGMR ist insbesondere seit einer Entscheidung zu einer Russland zugeschriebenen Menschenrechtsverletzung in Transnistrien Ă€ußerst angespannt. Russland ist der einzige der 46 Mitgliedsstaaten, der bisher nicht das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK ratifiziert hat. Damit blockiert es eine Verbesserung des ĂŒberlasteten Kontrollmechanismus. Ratifiziert Russland das 14. Zusatzprotokoll nicht bis zum 30.6.2007, wird es zudem nötig, zwanzig Richterstellen am Gerichtshof neu zu besetzen, da die im Protokoll vorgesehene VerlĂ€ngerung der Amtszeit der Richter nicht in Kraft treten kann

    Todesstrafe in Russland

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    Die Todesstrafe ist in Russland noch immer gesetzlich vorgesehen, kann aber aufgrund eines Moratoriums des PrĂ€sidenten sowie einer Verfassungsgerichtsentscheidung nicht verhĂ€ngt und vollstreckt werden. FĂŒr eine Änderung des Rechts findet sich in der Duma keine Mehrheit, obwohl Russland dazu als Mitglied des Europarats verpflichtet wĂ€re. Die weitere Entwicklung in dieser Frage ist gegenwĂ€rtig vollkommen offen
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