40 research outputs found

    Wealth tax as alternative minimum tax? The impact of a wealth tax on business structure and strategy

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    An alternative minimum tax (AMT) is often regarded as desirable. We analyze a wealth tax at corporate and personal level that is designed as an AMT as proposed by the German Green Party. This wealth tax is imputable to profit taxes and is hence intended to prevent multiple (multistage) taxation. Referring to data from annual reports and the German Central Bank we model enterprises of different structure, industry, size and legal status. We show that companies in the service sector which generally maintain rather high gearing rates are more frequently subjected to the wealth tax than capital intensive industries. This result runs counter to well-known effects of a common wealth tax. Capital intensive firms, e.g. in the metal industry, are levied with definitive wealth tax only if they have large loss carry-forwards or extremely volatile profits. Furthermore, partnerships often enjoy wealth tax privileges due to uniform taxation at individual level whereas corporations may suffer from the wealth tax at corporate and personal level caused by imputation backlogs. Obviously, the underlying AMT influences corporate dividend policy evoking a push-out effect. We prove that this kind of wealth taxation usually favors financial rather than real investment and encourages outbound investment. Consequently, introducing an AMT discriminates against many firms and investment projects, especially if economic income is lower than taxable income. This proves that whenever income is taxed correctly, AMT is dispensable. --alternative minimum tax,business strategy,investment decisions,wealth tax

    Wertschöpfung- und Zuschlagsteuer: Gegensätzliche Kommunalsteuerkonzepte?

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    Bei der Reform der Gemeindefinanzen wird einerseits ein „revitalisiertes“ Gewerbesteuermodell und andererseits ein Zuschlagsmodell auf Einkommen- und Körperschaftsteuer diskutiert. Welches sind die Vor- und Nachteile der beiden Konzepte? Widersprechen die Modelle einander? --

    ErbSiHM 0.1

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    This contribution describes ErbSiHM 0.1 which is an inheritance tax simulation model. ErbSiHM 0.1 comprises of a microsimulation model based on the data of the German Inheritance Tax Statistics 2002 and a group simulation model employing the data of the SOEP. The microsimulation model of ErbSiHM 0.1 allows for detailed analyses of revenue and distributional effects of the German inheritance tax or inheritance tax reform proposals. In addition the impact of the inheritance tax on the tax burden of particular groups of taxpayers can be detected. As the German Inheritance Tax Statistics do not include data of transfers of low-value estates a supplementary group model based on the data of the SOEP has been designed. This SOEP-based supplementary model is in particular useful to estimate revenue effects of tax reforms. --

    Zur Diskussion der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

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    Der Beitrag weist nach, dass ein Verzicht auf die optimale Ausübung des Antragswahlrechts nach § 34a EStG zu merklichen Vermögenseinbußen führen kann. Zudem wird im Standardmodell mit exogenen, zeitkonstanten Steuersätzen und bei Identität von Soll- und Habenzinsen gezeigt, dass Gewinne auch bei optimaler Antragspolitik aufgrund der Abgeltungsteuer ausgeschüttet werden sollten und Fremdkapital die günstigste Finanzierungsform darstellt. Sind die Steuersätze in späteren Perioden dagegen niedriger als der Steuersatz in der Primärgewinnperiode, kann die Nutzung von § 34a EStG für diesen Gewinn vorteilhaft sein. Bei einem über dem Habenzins liegenden Sollzins kann die Fremdfinanzierung nachteilig werden. Im Fall der Existenz einbehaltener und nach § 34a EStG besteuerter Gewinne erweist sich die Auskehr von Eigenkapital nur beim Spitzensteuersatz von 45% in jedem Fall als optimal. -- This paper provides evidence for the rationallity to optimize the option offered by § 34a EStG in case of retained profits. Nevertheless, despite § 34a EStG distribution of profits is favourable, if tax rates are exogenous and over time constant and if there is no difference between the interest on debt and equity. In this setting debt is the optimal source of funds. Both effects are the result of the 25% withholding tax on private capital investments. In case of lower tax rates in later periodes firms can benefit from claiming against § 34a EStG for the (retained) profit of the current period. In case of relatively higher interest rates for debt equity can become the favourable form of financing. If § 34a EStG-taxed profits are in fund the transfer of equity is only unambiguous recommendable for entrepreneurs with the maximum marginal tax rate of 45%.

    Zur Forderung einer am Verkehrswert orientierten Grundstücksbewertung: eine empirische Analyse

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    Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Bewertung von Grundvermögen für steuerliche Zwecke auseinander. Um den Erhebungsaufwand der Finanzbehörden gering zu halten, werden einfache, auf wenigen Grundstücks- bzw. Gebäudemerkmalen basierende Bewertungsverfahren eingesetzt. Die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer wird durch die Bedarfsbewertung (§§ 138 ff. BewG) ermittelt. Der Grundsteuer liegt die Einheitsbewertung zugrunde, wobei durch die Länder Bayern/Rheinland-Pfalz ein Sachwertverfahren vorgeschlagen wurde, welches für das Grundstück sowie das Gebäude einen pauschalen Satz verwendet. Aufgrund der Heterogenität des Grundstücksmarktes stellt sich die Frage, ob diese pauschalen Verfahren geeignet sind, den Wert bebauter Grundstücke gleichmäßig abzubilden. Eine empirische Analyse der beiden Verfahren hat gezeigt, dass der Steuerwert im Durchschnitt unter dem Verkehrswert liegt. Sie führen allerdings zu einer enorm hohen Streuung der Relation Steuerwert/Verkehrswert, was gegen die Erreichung einer gleichmäßigen Bewertung spricht. Darüber hinaus ergibt sich in einer Vielzahl der untersuchten Fälle eine erhebliche Überbewertung bebauter Grundstücke, was aufwändige Verkehrswertgutachten erforderlich macht. Der vorliegende Beitrag untersucht den Einfluss bestimmter Grundstücks- und Gebäudemerkmale wie z.B. Wohnlage, Grundstücksgröße oder baulicher Zustand der Immobilie auf die Relation Steuerwert/Verkehrswert. Durch eine Einbeziehung dieser als bewertungsrelevant ermittelten Faktoren in die Bewertungsverfahren bzw. durch Anpassung der pauschalen Sätze in Abhängigkeit dieser Faktoren könnte somit die enorme Streuung der untersuchten Relation verringert werden. --

    Beurteilung der Verteilungswirkungen der "rot-Grünen" Einkommensteuerpolitik: Eine Frage des Maßstabes

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    Anhand einer empirischen Untersuchung der Folgen der Senkung des Einkommensteuertarifs durch die rot-grüne Regierung werden die für eine verteilungspolitische Wertung geeigneten Maßstäbe der Steuerlastumverteilung und der Einkommensumverteilung diskutiert. Dabei wird aufgezeigt, welchen Einfluss die Wahl des Bewertungsmaßstabs für die Interpretation der Ergebnisse hat. Es wird herausgearbeitet,dass eine allein auf die Nettoeinkommensverteilung fokussierte Wertung problematisch ist, da die Implikationen einer derartigen Steuerpolitik mit den primären Aufgaben der Einkommensbesteuerung in Konflikt stehen. Zur verteilungspolitischen Beurteilung von Steuerrechtsänderungen scheint der Maßstab der Steuer(last)umverteilung besser geeignet. --

    Anmerkungen zum typisierten Ertragsteuersatz des IDW in der objektivierten Unternehmensbewertung

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    Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob der bei der objektivierten Unternehmensbewertung vom IDW bisher verwendete typisierte Ertragsteuersatz i.H.v. 35 % sachgerecht ermittelt worden und dessen Verwendung noch angemessen ist. Beim typisierten Ertragsteuersatz des IDW handelt es sich um einen empirisch ermittelten Durchschnittssteuersatz, der auf Basis der personellen Einkommensverteilung der 1989 in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen und des zu dieser Zeit geltenden Steuerrechts berechnet wurde. Für die Unternehmensbewertung sind jedoch Grenz- bzw. Differenzsteuersätze heranzuziehen. Der Beitrag weist mittels Mikro- und Gruppensimulation auf Basis der Einkommensteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes empirisch nach, dass in Deutschland aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs ein Durchschnittssteuersatz nicht als Proxy für einen Grenzsteuersatz dienen kann. Daher ist bei der objektivierten Unternehmensbewertung ein aus empirisch bestimmten Grenzsteuersätzen abgeleiteter typisierter Ertragsteuersatz zu verwenden. Zudem ist die Verwendung eines typisierten Ertragsteuersatzes, dem sowohl die Einkommensverteilung als auch der Rechtsstand des Jahres 1989 zugrunde liegt, nicht zu rechtfertigen. In Deutschland liegen die empirischen mittleren Grenzsteuersätze des Jahres 2006 deutlich unter denen von 1989. Die empirischen Ergebnisse belegen zudem, dass die These, die Senkungen des Einkommensteuertarifs hätten aufgrund der gleichzeitigen Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage die effektiven Steuersätze kaum beeinflusst, nicht haltbar ist. Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse des vorliegenden Beitrags, dass die empirischen Grenzsteuersätze in Abhängigkeit der betrachteten Gruppe von Steuerpflichtigen und der Wahl des Lageparameters erheblich variieren. --
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